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Wahl Ungültig wenn die Urne frei zugänglich war? Wer ist zuständig?

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axelr
Nov 2016 bearbeitet

Betriebsratswahl ungültig wenn es Möglich war die Wahlurne zu manipulieren (Mittagspause 1 Std.)nicht unter verschluß?

Hallo,

unsere Wahlurne war eine Stunde lang nicht unter verschluss bzw. ohne direkte Aufsicht. Die Wahlzettel wie auch die Wahlumschläge lagen somit auch frei aus und man kann halt nicht ausschließen das eventuell jemand... man weiß es halt nicht?! Kann man diese wahl anfechten bzw. bei wem kann man sich über diese Sitution beschweren und eine sinvolle Lösung finden.

MfG axelr25

4.01008

Community-Antworten (8)

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Fayence

30.05.2006 um 16:55 Uhr

Ob jemand die Gunst der Stunde genutzt hat, zusätzliche Stimmabgaben zu tätigen, wird sich spätestens beim Auszählen zeigen. In der Wählerliste ist vermerkt wie viele Wähler an der Wahl teilgenommen haben und diese Summe muss mit der Anzahl der gezählten Stimmabgaben übereinstimmen.

Generell gilt, dass eine Wahlurne während der Stimmabgabe nicht unbeaufsichtigt bleiben darf bzw. bei Unterbrechung der Stimmabgabe versiegelt werden muss.

Auch muss eine Wahlurne so beschaffen sein, dass eine Entnahme von Stimmzetteln ohne Öffnung der Urne nicht mögich ist. Falls Du darauf anspielst, dass Stimmzettel hätten ausgetauscht werden können!

A
axelr

30.05.2006 um 17:19 Uhr

Hallo,

genau das meine ich die Anzahl ist prüfbar alles weitere also nicht! Ich hätte mir einen Briefumschlag herrausfuseln können und einen neune reintun genau daran stoße ich mich halt!

MfG axelr

S
slowfoxx

30.05.2006 um 19:13 Uhr

ich sage auch, dass die Wahl anfechtbar ist, es könnten ja auch gültige Stimmzettel so manipuliert werden können, dass sie jetzt ungültig sind.

Wahlanfechtungen beim WV und beim Arbeitsgericht.

F
Fayence

30.05.2006 um 19:16 Uhr

Wahlanfechtungen beim WV ???

Halte ich für ein Gerücht!

S
slowfoxx

30.05.2006 um 20:40 Uhr

*Wahlanfechtungen beim WV ???

Halte ich für ein Gerücht`*

sorry, mein Fehler!!

A
axelr

30.05.2006 um 23:20 Uhr

Hi,

und bei wem muss ich nun die Wahl anfechten????? Beim Amtsgericht? oder beim,.......

MfG axelr

F
Fayence

31.05.2006 um 00:29 Uhr

Wenn der WV ausscheidet, wohl beim Arbeitsgericht....

Oder wo sitzen die zuständigen Richter? :-)

A
axelr

31.05.2006 um 23:12 Uhr

Hi,

das ist ja hart kann mir denn noch einer genau die Fristen bei einer Anfechtung mitteieln?

MfG axelr

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