Erstellt am 30.05.2006 um 14:55 Uhr von Fayence
Ob jemand die Gunst der Stunde genutzt hat, zusätzliche Stimmabgaben zu tätigen, wird sich spätestens beim Auszählen zeigen.
In der Wählerliste ist vermerkt wie viele Wähler an der Wahl teilgenommen haben und diese Summe muss mit der Anzahl der gezählten Stimmabgaben übereinstimmen.
Generell gilt, dass eine Wahlurne während der Stimmabgabe nicht unbeaufsichtigt bleiben darf bzw. bei Unterbrechung der Stimmabgabe versiegelt werden muss.
Auch muss eine Wahlurne so beschaffen sein, dass eine Entnahme von Stimmzetteln ohne Öffnung der Urne nicht mögich ist. Falls Du darauf anspielst, dass Stimmzettel hätten ausgetauscht werden können!
Erstellt am 30.05.2006 um 15:19 Uhr von axelr
Hallo,
genau das meine ich die Anzahl ist prüfbar alles weitere also nicht! Ich hätte mir einen Briefumschlag herrausfuseln können und einen neune reintun genau daran stoße ich mich halt!
MfG axelr
Erstellt am 30.05.2006 um 17:13 Uhr von slowfoxx
ich sage auch, dass die Wahl anfechtbar ist, es könnten ja auch gültige Stimmzettel so manipuliert werden können, dass sie jetzt ungültig sind.
Wahlanfechtungen beim WV und beim Arbeitsgericht.
Erstellt am 30.05.2006 um 17:16 Uhr von Fayence
Wahlanfechtungen beim WV ???
Halte ich für ein Gerücht!
Erstellt am 30.05.2006 um 18:40 Uhr von slowfoxx
*Wahlanfechtungen beim WV ???
Halte ich für ein Gerücht`*
sorry, mein Fehler!!
Erstellt am 30.05.2006 um 21:20 Uhr von axelr
Hi,
und bei wem muss ich nun die Wahl anfechten????? Beim Amtsgericht? oder beim,.......
MfG axelr
Erstellt am 30.05.2006 um 22:29 Uhr von Fayence
Wenn der WV ausscheidet, wohl beim Arbeitsgericht....
Oder wo sitzen die zuständigen Richter? :-)
Erstellt am 31.05.2006 um 21:12 Uhr von axelr
Hi,
das ist ja hart kann mir denn noch einer genau die Fristen bei einer Anfechtung mitteieln?
MfG axelr