Erstellt am 24.05.2006 um 20:57 Uhr von DocPille
Gib uns ein paar mehr infos,dann wirst du sicher eine vernünftige antwort bekommen.
Erstellt am 24.05.2006 um 21:03 Uhr von Lotte
bis zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnis, sonst Wahl normalerweise wirksam
Erstellt am 24.05.2006 um 22:00 Uhr von sh_9260
Die Wahl ist wirksam.......... bis das Arbeitsgericht nach einer Anfechtung etwas anderes entscheidet.Für eine Anfechtung gilt die 2 Wochen Frist.
Erstellt am 25.05.2006 um 00:01 Uhr von Ramses II
"wie verhält es sich mit dem Wahlergebnis, wenn eine an sich anfechtbare Wahl (irgendetwas während der Vorbereitungen oder so...) ..also wenn sie nihct angefochten wird?"
Stell Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin...