Erstellt am 24.05.2006 um 10:22 Uhr von Frank B.
Wende dich an deine zuständige Gewerkschaft, das läuft am Besten für die Arbeitnehmer. Ihr könnt es auch selbst machen, wenn sich Leute für den Wahlvorstand finden und ihr eine Betriebsversammlung abhaltet.
Aber wie gesagt über die Gewerkschaft läuft es auch für euch besser.
Erstellt am 24.05.2006 um 10:56 Uhr von viktor
Ich kann Frank B. nur zustimmen. Theoretisch brauchst Du nur zum Chef gehen und die Wahl eines BR fordern. Nun ja, das Gesetz ist geduldig. Viele Chefs reagieren äußerst allergisch und unberechenbar auf eine derartige Forderung.
Daher die Gewerkschaft, die die Forderung auch stellen kann und niemand im Kreuzfeuer eines verärgerten Chefs steht. Auch bei der Vorbereitung und Beratung hilft die Gewerkschaft.
Allerdings: Man muss Mitglied sein und man muss Mitstreiter im Betrieb finden (Wahlvorstand, Kandidaten).
Erstellt am 24.05.2006 um 10:58 Uhr von Ramses II
"Theoretisch brauchst Du nur zum Chef gehen und die Wahl eines BR fordern."
Und dann wird automatisch ein BR gewählt?
Erstellt am 24.05.2006 um 11:11 Uhr von viktor
Aber Ramses II - Du weisst doch was dann geschieht. Im Extremfall bekommt man die fristlose Kündigung, weil man den Teppich des Chefs beschmutzt hat und dem Unternehmen dadurch erheblicher Schaden zugefügt wurde.
Du kannst natürlich den gesetzestreuen Ablauf näher erklären.
Erstellt am 24.05.2006 um 11:13 Uhr von Ramses II
viktor,
egal was man dann bekommt, eines bekomnmt man auf diese Art und Weise auf gar keinen Fall: Einen BR! Nicht einmal "theoretisch", denn der Arbeitgeber ist dafür schlichtweg unzuständig. Er dürfte nicht einmal die Wahl einleiten.
Erstellt am 24.05.2006 um 12:30 Uhr von Frank B.
Aber Ramses II, nicht so kleinlich. viktor hat es nur etwas überspitzt, vereinfacht dargestellt.
Erstellt am 24.05.2006 um 12:46 Uhr von Ramses II
Nö!
Er hat es völlig falsch dargestellt!
Noch mit dem Hinweis "Nun ja, das Gesetz ist geduldig." der wohl suggerieren soll dass ein gesetzlicher Anspruch besteht dass der Arbeitgeber sich um die BR-Wahlen kümmert.
Völliger Humbug!
Erstellt am 24.05.2006 um 13:11 Uhr von viktor
Hallo Ramses II,
niemand hat gesagt, dass der AG zuständig ist, die wahlen durchzuführen.
Hier im Forum wird kurz und knapp geantwortet. Manchmal zu knapp. Darum werden richtiger Weise Beiträge oft durch Nachträge ergänzt und damit klarer. Durch Äußerungen wie "Herr Doktor ich weiß was - im Kellert brennt Licht", wie ich Deine Beiträge oft empfinde, wird jedenfalls nicht zur Klarheit beigetragen. Es steht Dir frei und es wäre wünschenswert, wenn Du nicht nur meckerst sondern konstruktive Ergänzungen parat hättest.
Die BR-Wahl setzt sich aus vielen Schritten zusammen. An erster Stelle steht in Betrieben ohne Betriebsrat die Betriebsversammlung. Wann findet diese statt? (zunächst einmal während der Arbeitszeit oder als Arbeitszeit außerhalb dieser). Wie kann sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer die Einladung (zur Kenntnis) erhalten; sicherlich eine Frage des betrieblichen Aufbaus u.s.w. Um eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber kommt man in der Regel wohl kaum vorbei.
Erstellt am 24.05.2006 um 13:14 Uhr von Ramses II
"Um eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber kommt man in der Regel wohl kaum vorbei."
Genau davon wäre dringendst abzuraten!
Ich habe gerade das Gefühl dass Du heute darauf aus bist Kollegen ins Unglück rennen zu lassen.
Ich habe zwar bei weitem noch nicht so viele Schulungen wie Du besucht, aber derart grob widersinnige Dinge kann ich bereits erkennen.
Erstellt am 25.05.2006 um 09:13 Uhr von Benno_BRB
Streitet euch nicht!
Einen Gang runter und noch mal von Vorn!
Also - Moins erstmal -
Es gibt sicher Betriebe, die haben "humane" GFen. Und dann gibt es Betriebe, da ist nur das alles human was der Chef festlegt. Für diese Fälle und für die Unterstützung der Gegenwehr solcher Fälle gibt es den Zusammenschluss von Arbeitnehmern in verschiedenen Vereinen. Diese Vereine nennen sich GEWERKSCHAFTEN! ("Oh Schreck oh Schrek -schnell weg schnell weg!")
Es ist die irrige Annahme, dass die Gewerkschaften für die BR- oder auch PR-Wahlen zuständig wären. Dies sind in aller erster und ausschliesslicher Linie nur die AN des betreffenden Betriebes.
Oder kennt jemand von Euche einen Betrieb, wo eine Gewerkschaft eine BR-Wahl durchgeführt hat. Würde, meines Wissens nach, auch gegen das BetrVG verstossen, wonach der Wahlvorstand sich aus wahlberechtigten Angestellten, des betreffenden Betriebes, zusammensetzen muss.
Die Gewerkschaft KANN zu einer Betriebsversammlung laden, auf der - von der Belegschaft - ein Wahlvorstand gewählt werden sollte. Wenn aber nur drei oder sogar nur zehn (2%) Angestellt dieser (500 Mitarbeiter zählenden) Firma gewerkschaftlich organisiert sind, dann muss man sich die Frage gefallen lassen, warum die Gewerkschaft behelligt wird. Es ist ja derzeit so, dass Bild und Co erfolgreich das Wesen der Gewerkschaften in Misskredit gebracht haben und damit auch noch lange nicht aufhören werden. Dass es immer weniger Mitglieder gibt hat zur Folge, dass es auch immer weniger verfügbare Mittel gibt um Gewerkschaftsarbeit auch zu finanzieren. Wenn also nicht wenigstens zehn Prozent der Angestellten dieses Betriebes organisiert sind wird es wohl schwierig den zuständigen Sekretär in die Firma zu bekommen, weil es leider an allen Ecken und Enden brennt. Auch muss man damit rechnen, dass die Gewerkschaft hier nicht die Mehrheit der AN vertritt. Und wenn die AN gar nicht wollen, dann kann die Gewerkschaft auch gar nicht helfen!
Es ist aber sicher möglich als Gewerkschaftsmitglied entsprechende Seinare zu besuchen und sich weiterzubilden. Auch kann der Antrag auf gewerkschaftliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der BR-Wahlen gestellt werden. Aber niemand sollte nach der Gewerkschaft rufen, wenn er nicht bereit ist sich bei dieser Organisation der Selbsthilfe zu beteiligen!
Selbstverständlich geben die Organe der Gewerkschaft grob Auskunft darüber, wie man solch eine Wahl einleiten und durchführen kann. Dennoch müssen Seminare besucht, Gesetze gelesen werden und viel Zeit eingesetzt werden um die Wahlen durchzuführen.
Also Mitglieder werben und Einigkeit über die Auffassung der Nötigkeit einer BR-Wahl herstellen!
Der Schrei nach Gewerkschaft ist kein Allheilmittel und wenn ich zum Arzt gehe muss ich ihm auch sagen wo es mir weh tut damit er mir helfen kann. (gegenseitige Unterstützung!?)
Benno
Erstellt am 25.05.2006 um 09:24 Uhr von Ramses II
"Oder kennt jemand von Euche einen Betrieb, wo eine Gewerkschaft eine BR-Wahl durchgeführt hat. Würde, meines Wissens nach, auch gegen das BetrVG verstossen, wonach der Wahlvorstand sich aus wahlberechtigten Angestellten, des betreffenden Betriebes, zusammensetzen muss."
"Ein Blick ins Gesetz ...": BetrVG § 16 (2), 3ter Satz
Erstellt am 25.05.2006 um 10:22 Uhr von Benno_BRB
ja eben Vorschläge und dann?
Dann sind immer noch wahlberechtigte AN des Betriebes als WV zu bestellen! Die Gewerkschaft kann natürlich mit Rat zur Seite stehen. Genauso wie dieses Forum. Die Wahl wird aber vom WV durchgeführt!
Benno
Erstellt am 25.05.2006 um 22:51 Uhr von Ramses II
Benno,
ich schrieb absichtlich "3ter Satz" (und nicht "2ter Satz")
Erstellt am 26.05.2006 um 08:19 Uhr von Benno_BRB
ja sorry - les' das jetzt auch.
Hab grad den Kopf im Ofen (wegen der Asche) - trotzdem Danke!
Benno
Erstellt am 26.05.2006 um 08:58 Uhr von Fayence
Hallo tomtom,
hast Du einen Namensvetter in diesem Forum? Ich glaube nicht...
Verstehe Deine jetzige Frage nicht; siehe 20651