Listenwahl - wann werden Betriebsratswahlen mit mehreren Listen gemacht?
Wann werden eigentliche Betriebsratswahlen mit mehreren Listen gemacht?
Community-Antworten (6)
19.05.2006 um 13:12 Uhr
zwischen 51 und 100 Mitarbeiter kann der Wahlvorstand mit der GL eine Personenwahl vereinbahrt werden. Wenn nicht wird eine Listenwahl durchgeführt. Ab 101 Mitarbeiter wird immer eine Listenwahl durchgeführt.
19.05.2006 um 15:59 Uhr
hallo p.g.
wo hast du das denn gelesen?
19.05.2006 um 21:38 Uhr
Sorry, es muß heißen zwischen 51 und 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer.
@häggi, das hast Du ja gemeint, oder?
19.05.2006 um 21:39 Uhr
häggi, ich schliesse mich Deiner Frage an!
p.g. Du bist doch wohl schon lange genug im Forum, um eine solch falsche Antwort nicht mehr geben zu dürfen! Auch ohne den § nennen zu müssen.
Ernie, um dich nicht auf die Folter zu spannen! Im normalen Wahlverfahren kommt es dann zu einer Listenwahl, wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden. Sich also nicht alle KandidatInnen auf einer Liste zur Wahl stellen!
22.05.2006 um 09:26 Uhr
@Fayence Ich will ja jetzt nicht klugscheissen, aber zu einer Listenwahl kommt es eigentlich immer! Es stellt sich lediglich die Frage, ob eine oder mehrere Listen! Von daher ist p.g. nicht verkehrt...
22.05.2006 um 10:08 Uhr
@ Kölner
Aha! Mehrheitswahl = Persönlichkeitswahl, o.k.? Listenwahl = Verhältniswahl, auch o.k.? Dieser Unterschied ist in diversen Textstellen BetrVG & WO benannt, auch o.k.?
1.) Wahl 1-3köpfiger BR = Vereinfachtes Wahlverfahren = generell Persönlichkeitswahl 2.) Wahl 5köpfiger BR = Möglichkeit zwischen WV & AG das vereinfachte Wahlverfahren zu vereinbaren = Persönlichkeitswahl 3.) Wahl 5köpfiger BR = Listen- oder Persönlichkeitswahl, wenn keine Vereinbarung siehe 3. getroffen wurde 4.) Wahl mind. 7köpfiger BR = Listen- oder Persönlichkeitswahl
Daher ist die Antwort von p.g. in Bezug auf die Listenwahl für mich so nicht korrekt!
@ p.g.
Nachvollziehbar?
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