Betriebsratswahl Mitte Juni 2006 rechtens?
Hallo, ich habe folgende Frage. Nur nach starkem Drängen einiger Mitarbeiter hat unser Betriebsrat (Betrieb mit 120 Mitarbeitern) am heutigen Tage (16.05.) endlich einen Wahlvorstand benannt, dem ich ebenfalls angehöre. Wie sollte man sich als benannter Wahlvorstand nun verhalten, da eine ordnungsgemäße Wahl unter Einhaltung der Fristen ja nicht mehr möglich ist. Ist ein Betriebsrat gültig, der in einem Wahlverfahren gewählt wird, das sich vom heutigen Tage an streng nach den Regeln des BVG richtet, bei dem jedoch wegen der Versäumnisse des alten Betriebsrate die Wahl erst Mitte Juni stattfindet? Gibt es mögliche Konequenzen für den Wahlvorstand?
Vielen Dank für die Hilfe.
Community-Antworten (1)
17.05.2006 um 02:00 Uhr
Als allererstes würde ich dem WV anraten, eine Schulung zu besuchen!
"Wie sollte man sich als benannter Wahlvorstand nun verhalten, da eine ordnungsgemäße Wahl unter Einhaltung der Fristen ja nicht mehr möglich ist." Woher hast Du denn dieses Ammenmärchen?
Natürlich ist eine ordnungsgemässe Wahl möglich, nur nicht mehr innerhalb des Regelwahl-Zeitraumes und vor allem nicht vor dem Ende der Amtszeit Eures BR´s. Somit habt Ihr eine BR-lose Zeit vor Euch!!
Der WV hat keine Konsequenzen zu befürchten; nur Euer BR hätte einen Tritt in den Hintern verdient!
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