Bei unserer Wahl zum Betriebsrat hat ein Kollege gewählt, der nicht auf der Wählerliste gestanden hat. Er wurde erst dann nachträglich vom Wahlvorstand auf die Liste gesetzt. Bei diesem Kollegen handelt es sich um einen feierabend-Hausmeister, der hauptberuflich in einem anderen Betrieb angestellt ist und bei uns auch eine Entlohnung erhält. Dieser Kollege war nicht im Urlaub, die Wählerlist hing aus, er hat keinen Einspruch eingelegt, dass er nicht aufgeführt worden ist.
Der Verdacht besteht, dass die Liste absichtlich klein gehalten wurde, damit die Belegschaft unter 51 Mitarbeitern bleibt.