Erstellt am 14.05.2006 um 20:25 Uhr von Kölner
@Siegfrid
Ich ertappe mich immer wieder bei einer solchen Fragestellung dabei, dass es mir nicht erklärbar ist, warum jemand - mit Verlaub - wegen einer solchen Lappalie eine Wahl anfechten will.
Was versprichst Du Dir denn?
Bist Du unzufrieden?
Ging die Wahl mit einem falschen Ergebnis aus?
PS:
Ich weiss, dass ich Deine Frage mit meiner Gegenfrage nicht beantwortet habe...
Erstellt am 14.05.2006 um 21:34 Uhr von Siegfrid
Ja so ist es .
Die Wahl ging meiner Meinung mit dem falschen Ergebnis aus.
Was natürlich nicht heißt das bei einer weiteren Wahl es anders ausgeht.
Es ist ja so das unter den gewählten Personen auch ein Vorgesetzter ist .
Was ich nicht gut finde.(interessenkonflikt)
Erstellt am 14.05.2006 um 21:57 Uhr von Ramses II
Siegfried,
Dein demokratisches Grundverständnis ist bedenklich!
Jemand der das Betriebsverfassungsgesetz ignoriert sollte meines Erachtens gar kein Recht haben eine Wahl anzufechten (ist aber nur meine persönliche Meinung).
Die Reihenfolge der Ersatzkandidaten ist nicht originärer Bestandteil des Wahlergebnisses!