Erstellt am 22.06.2018 um 22:10 Uhr von AlterMann
Gibt es gesunde Vertreter? Dann sind die gefragt.
Wenn nicht, würde ich den Wahlvorstand bitten, wegen Krankheit zurück zu treten. Das geht sicher schneller und schonender als jede andere Möglichkeit.
Erstellt am 22.06.2018 um 22:31 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 23.06.2018 um 07:31 Uhr von kratzbürste
Dann bittet man den GBR , KBR oder die Gewerkschaft aktiv zu werden (oder es finden sich drei wahlberechtigte ...)
Erstellt am 23.06.2018 um 08:48 Uhr von MaJoK
oder der alte BR setzt einen neuen Wahlvorstand ein, 2 Monate krank :(
Erstellt am 23.06.2018 um 09:57 Uhr von Krambambuli
Der alte BR dürfte kaum noch im Amt sein. Seit 31.5. Ist dieser Betrieb BR-los.
Erstellt am 23.06.2018 um 11:27 Uhr von Challenger
§ 18 BetrVG - Vorbereitung und Durchführung der Wahl -
(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.