Erstellt am 12.05.2006 um 10:01 Uhr von Petrus
Der Einsichtnahme stehen aus meiner Sicht 1. das Wahlgeheimnis (wenn ich eine Liste stütze, werde ich sie wahrscheinlich auch wählen...) und 2. der Datenschutz entgegen.
Laut Wahlordnung sind die als gültig anerkannten Listen zu veröffentlichen - von Stützungserklärungen steht dort nichts. Damit bleiben diese uter Verschluß.
Erstellt am 12.05.2006 um 14:03 Uhr von Fayence
Pajoe,
das Einsichtsrecht eines jeden AN in die Wahlakten steht diesen erst nach Ablauf der Wahl zu. Ihr seid aber mittendrin!
Nur und ausschliesslich der WV hat im Wahlverlauf Einblick und sonst niemand! Sitzungen des WV sind nicht umsonst nicht öffentlich.
Diese Antwort ergibt sich aus vielen unterschiedlichen Gründen.
Der WV hat dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemässe Wahl statt findet.
Dieses bedingt auch, dass jeder AN unbeeinflusst seine Stützunterschriften, seine Kandidatur, seine Stimme abgeben kann.
Usw. und so fort!
P.S. Ihr hattet doch schon Anwalt-Kontakt. Falls die Kollegin ungläubig ist, wird Euch dieser den Sachverhalt bestimmt gerne bestätigen!
Erstellt am 15.05.2006 um 08:04 Uhr von pajoe
Hallo,
danke für eure erneute Hilfe. Die Kollegin ist wirklich ungläubig.
Wir sehen es so, dass dies aber jetzt ihr Problem ist und sie am Zuge ist. Ich möchte jedenfalls mich nicht nochmals an einen Anwalt wenden. Die erste Rechnung war schon ganz schön happig und ich finde das muss nicht unbedingt nochmal sein (auch wenn es der AG zahlt). Wir lassen die Dinge auf uns zukommen. Zumal mit den Stützunterschriften alles in Ordnung ist.
Gruß
Pajoe