Erstellt am 11.05.2006 um 14:51 Uhr von Fayence
Hallo Patrick,
bzgl. des Aufbewahrungsortes gibt es keine Vorschriften. Empfehlenswert ist jedoch eine Wahlurne, welche z.B. in einem Schrank unter Verschluss gehalten wird.
Erstellt am 12.05.2006 um 08:33 Uhr von Lucy
Hallo Patrick,
vorschriften gibt es nicht, aber ein Karton oder "Riesenumschlag" geht auch, wir müssen von 150 MA die Unterlagen aufheben. Diese wurden in einen gef. Umschlag XXL getan, mit Klebestreifen gesichert und mit Datum und den Unterschriften der WV- M gekennzeichnet. Nun liegen sie im verschlossenen BR- Schrank.
Viele Grüße Lucy