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Verdacht auf Manipulation der Briefwahlunterlagen - was tun?

H
Hatschepsut
Nov 2016 bearbeitet

Bei unserer Betriebsratswahl hat der amtierende und kandidierende BR-Vorsitzender als Wahlausschußvorsitzender die Briefwahlunterlagen ohne Eingangsstempel usw. in seinem Büro gelagert. Nach dem nun erzieltem Ergebnis kam in uns der Verdacht auf, daß an den Briefwahlunterlagen manipuliert wurde. Ist es rechtens, daß der BR-Vorsitzende in seinen Funktionen und Kandidaturen während der Zeit des Wahlkampfes die Unterlagen so aufbewahren kann oder sollten diese auch in einer verschlossenen Urne bis zum Wahltag für ALLE unzugänglich aufbewahrt werden?

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

12.03.2006 um 13:57 Uhr

Hallo Hatschepsut, liest man nur den entsprechenden §24 WO (schriftliche Stimmabgabe) ist hier kein Verstoss festzumachen. Nur die verspätet eingegangenen Briefwahl-Unterlagen müssen mit Datum und Uhrzeit dokumentiert werden .

Und jetzt kommt das "Aber". Im Fall einer Wahlanfechtung sollte der Wahlvorstand belegen können, dass die berücksichtigten schriftl. Stimmabgaben rechtzeitig eingegangen sind und zum Schutz vor Veränderung & Entwendung sicher verschlossen aufbewahrt worden sind, z.B. in einer Wahlurne.

W
w-j-l

12.03.2006 um 20:04 Uhr

Das wurde auch in diesem Thread:

http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=3832&nav=search&keyword=versiegelt schon ausführlich diskutiert.

Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Gruesse w-j-l

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