Erstellt am 10.05.2006 um 21:07 Uhr von Naspa
Hallo dada,
ja das kannst du. Ich bin auch kaufm. Angestellte und sitze oben bei der Werksleitung im Büro. Aber glaub mir es ist nicht einfach
1. dem AG und GL gerecht zu werden
2. den MA unten helfen
ich bin BRV-ST
gruß
NASPA
Erstellt am 10.05.2006 um 21:22 Uhr von sh_9260
@Naspa
ein leidender Angestellter war wohl nicht gemeint.
Ein leitender Angestellter kann nicht in den BR gewählt werden.
Erstellt am 10.05.2006 um 22:46 Uhr von Lennepirat
Nein ! Leitende Angestellte sind in Sprecherausschüssen vertreten,aber nicht im Betriebsrat . Laßt Euch aber durch Euren Arbeitgeber nennen wer den leitenden Angestellten in Eurem Betrieb zugeordnet ist.
Erstellt am 10.05.2006 um 23:02 Uhr von ISAAK
@Lennepirat
Auf das Urteil bzw. die Benennung der GF bezüglich "Leitende" würde ich mich in einer kleineren Fa. ohne Sprecherausschuss aber nicht verlassen wollen. Es gibt da aus eigener Erfahrung Strategien der GF, die gerne Ihre Offiziere in den Wahlkampf schicken, um auch noch die BR-Positionen ferngesteuert besetzen zu können (eine Horror-Vorstellung).
Gruss ISAAK
@Naspa
""1. dem AG und GL gerecht zu werden""
""2. den MA unten helfen""
Mich beschleicht eine Gänsehaut, wenn ich Dein o.a.Zitat auf mich einwirken lasse. Ist das Dein Selbstverständnis der BR-Rolle, die von Dir so wahrgenommen wird, als Vermittler? -Eigentlich soll ein BRM zu 100% auf der Seite("unten") der MA stehen und deren Interessen vertreten, ohne "1."der GF gerecht zu werden. Denke mal drüber nach.
Gruss ISAAK
Erstellt am 11.05.2006 um 07:01 Uhr von p.g.
Hallo dada,
wenn Du unsicher bist was ein leitender Angestellter ist, siehe Dir mal diesen Link an.
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung23699.html#