Gibt es Mindestsitze für "Mehrheitsgeschlecht"?
Hallo Kollegen, wir haben unsere BR-Wahl durchgeführt. Das Minderheitengeschlecht (Männer) hat nach Auszählung der Stimmen 3 von 5 Plätze bekommen. Es sind nur 32,9% Männer gegenüber 67,1% Frauen im Betrieb beschäftigt. müssen die Frauen mehr Sitze bekommen als die Männer? In den Unterlagen habe ich nur etwas von "Mindestzahl" an Plätzen gelesen. Wäre für eine schnelle Antwort dankbar (möglichst mit Verweis auf die entsprechenden §§). Wir haben schon eine Nachfrage diesbezüglich. Danke zwoller 39
Community-Antworten (7)
10.05.2006 um 21:16 Uhr
Nur das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist wird geschützt.
BetrVG § 15 (2)
Euer Wahlergebnis ist richtig.
10.05.2006 um 21:36 Uhr
Für eine korrekte Antwort müsstest Du schon einmal die genauen Zahlen angeben. Wie viele Männer, wie viele Frauen!
Der Sitzanspruch des Minderheitengeschlechts muss in Eurem Wahlausschreiben zahlenmässig angegeben worden sein. Überdies sind in Eurem Fall "nur" die Männer geschützt. Der BR hätte auch nur aus Männern bestehen können.
Ansonsten siehe §15 BetrVG, §5 WO, §15 WO, §22 WO, §32 WO
@ sh_9260 Kristallkugel?? Das Ergebnis liest sich zwar plausibel, aber stimmt es wirklich?
10.05.2006 um 22:08 Uhr
@Fayence zwoller39 Fragte :müssen die Frauen mehr Sitze bekommen als die Männer?
Mit dem Hintergrund seiner Angaben (3 Männer von 5 Sitzen und den prozentualen Verteilung der Geschlechter) die ich dochwohl nicht in Fragestellen kann (ich glaub ihm einfach mal) halte ich meine Antwort für korrekt. Den er wollte ja nicht wissen ob er alles richtig gemacht hat, sondern ob das Mehrheitsgeschlecht auch bevorzugt werden muss. Alles weitere könnte mann auch als Bevormundung auslegen .
Aber vielleicht muss ich meine Kristallkugel mal wieder putzen damit ich karer Sehe :-))
10.05.2006 um 22:33 Uhr
@ sh_9260
"müssen die Frauen mehr Sitze bekommen als die Männer?" Die Antwort darauf lautet: Nein!
Die Antwort hast Du aber nicht gegeben, sondern das Ergebnis abgenickt!
Ich gebe zu, dass meine Frage nach der korrekten Zahl der Geschlechterverteilung zu knapp bemessen war. Erst das Wahlergebnis würde zur richtigen Antwort führen!
10.05.2006 um 22:43 Uhr
@Fayence
so direkt habe ich die Antwort nicht gegeben, stimmt.
ich halte zwoller39 aber für intelligent genug das aus "Nur das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist wird geschützt.
BetrVG § 15 (2)"
herraus zu lesen. Vielleicht überschätze ich aber auch alle anderen und schwebe eigentlich über ihnen . ;-)
11.05.2006 um 01:01 Uhr
@ sh_9260
Ein weiser Rat, von einer alten Frau! ;-)
Man(n) sollte immer damit rechnen, dass das Gegenüber einen wörtlich nimmt! Und man(n) sollte vor allem eines nicht tun, für andere mitdenken!
11.05.2006 um 10:43 Uhr
Hallo Kollegen, Danke für die Antworten. Schön, dass meine Vermutung richtig ist und ich nichts überlesen habe .
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