Wer darf wählen?
Der Sohn des Geschäftsführers arbeitet im Betrieb als normaler Angestellter. Darf er an der Betriebsratswahl teilnehmen?
Community-Antworten (3)
16.06.2018 um 12:18 Uhr
§ 5 BetrVG:
"(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht
...
- der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben."
wenn er also nicht noch "bei Mami und Papi wohnt", hat er das Recht zu wählen.
16.06.2018 um 12:22 Uhr
Soweit er kein leitender Angestellter ist (§5Abs.3), ist der Sohn ein Arbeitnehmer(§5Abs.1)
16.06.2018 um 12:28 Uhr
§5 Abs.2 Ziffer 5 hatte ich übersehen.Dank an CELESTRO
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