Erstellt am 08.05.2006 um 18:34 Uhr von Nils
1 Euro Kräfte sind keine ## Arbeitnehmer ## im Sinne der Gesetzes. Sie nicht wahlberechtigt.
AGh´s ? Kenn ich nicht.
Guckst Du hier:
BetrVG § 7
Wahlberechtigt sind alle ## Arbeitnehmer ## des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
BetrVG § 5 Abs. 1
Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten.
Erstellt am 08.05.2006 um 19:05 Uhr von DocPille
Ween du mir sagst was AGH's sind sage ich dir die Antwort.
Die Antwort von Nils zweifele ich an.