Können Stützunterschriften zurückgenommen werden?
Können Stützunterschriften nach Abgabe der Vorschlagsliste beim Wahlvorstand, wieder von den jeweilige Personen die unterschrieben haben, zurückgenommen werden.
Community-Antworten (16)
05.05.2006 um 23:00 Uhr
Können sie, aber das hat keine Wirkung...
06.05.2006 um 00:06 Uhr
Ja Kölner :-)
anders ausgedrückt,
Die Stützunterschriften können nicht zurückgenommen werden. Dadurch soll vermieden werden das die Unterstützer unter Druck gesetzt werden können (von wem auch immer).
06.05.2006 um 00:29 Uhr
@ sh_9260
Nachdenken... Die Frage war, ob Stützunterschriften NACH Abgabe eines Wahlvorschlags zurückgenommen werden können.
Deine Antwort betrifft den Zeitpunkt VOR Abgabe eines Wahlvorschlags.
Nacht!
06.05.2006 um 00:35 Uhr
Eine Stützunterschrift kann schon zurückgenommen werden, wenn eine entsprechende Erklärung gegenüber dem WV erfolgt....
06.05.2006 um 00:37 Uhr
@Fayence
Sorry , aber hast du zu schnell oder nicht richtig gelesen ????
Die Unterschriften können nach Abgabe der Vorschlagsliste beim WV nicht mehr zurück genommen werden !
erst lesen dann verstehen dann antworten :-)))))
Schlaf schön!
06.05.2006 um 00:45 Uhr
@Kölner
Diesen Fall hatte ich bei unserer Wahl vor 6 Wochen, wir vom WV holten uns daraufhin Rat bei unserem Rechtsbeistand, die Auskunft war das die Unterschrift nicht mehr zurückgenommen werden kann. Unser Rechtsanwalt ist sicherlich nicht das Mass aller Dinge, aber ich als "Laie" muss mich darauf verlassen.
Wenn du andere verlässliche Quellen hast, bitte nenne sie uns. Ich lerne immer gerne dazu.
06.05.2006 um 00:50 Uhr
§ 6 WO ist meine Quelle. Und dann noch die Fitting-Kommentierung RN14 ebd. und dann noch ein Urteil.
06.05.2006 um 01:17 Uhr
@Kölner
Sorry, ich will es ja auch nur genau wissen.
In §6 WO steht nichts über eine Rücknahme einer Unterschrift. Im Fitting RN14 steht nur "Eine nachträgliche Rücknahme der Unterschrift..." da steht nichts darüber ob es sich um eine Unterstützungsunterschrift oder eine Kandidatenunterschrit handelt.
Ich will es nicht kompliziert machen aber...
06.05.2006 um 01:35 Uhr
Dann mache es nicht kompliziert... Ich schliesse Dich aber in meine Nachtgebete ein. Eine Gute Nacht nach ???
06.05.2006 um 01:39 Uhr
Ok, ich werde morgen eine Kerze für dich in unserer Kirche aufstellen.
Eine gute Nacht aus dem Ruhrpott nach Köln.
06.05.2006 um 01:42 Uhr
Hey...in der Nähe der Kulturhauptstadt Essen?
06.05.2006 um 01:44 Uhr
Nicht nur in der nähe , sondern direkt daraus. Ein einheimischer geborener Essener !!
06.05.2006 um 11:02 Uhr
Guten Morgen sh_9260, ich habe noch mal gelesen, immer noch verstanden und antworte auch noch mal! ;-))
"Dadurch soll vermieden werden das die Unterstützer unter Druck gesetzt werden können (von wem auch immer)."
Macht doch wirklich nur dann Sinn, wenn auf Stützer einer konkurrienden Liste vor Einreichung Druck ausgeübt wird = unzulässige Wahlbeeinflussung, um diese Liste zu Fall zu bringen.
Und wenn Du zum §6 WO noch die RN 12 und 13 gelesen hättest, wäre klar, dass sich die RN 14 ausschliesslich auf die Stützunterschriften bezieht.
"erst lesen dann verstehen dann antworten :-)))))"
Eine grinsende Fayence
P.S. Zur Strafe: 3 Runden um den Baldeney See laufen
06.05.2006 um 15:49 Uhr
Du hast richtig verstanden.
Nach Einreichung eines Wahlvorschlages kann die Rücknahme einer Stützunterschrift nur gegenüber dem WV erklärt werden, bleibt jedoch in Bezug auf die Gültigkeit einer Liste ohne Wirkung.
Ausnahme: AN hat auf mehreren Listen eine Stützunterschrift geleistet und muss sich erklären, für welche Liste die Unterschrift bestehen bleiben soll. Dieses könnte Auswirkungen auf die Gültigkeit der Liste haben, stellt jedoch einen heilbaren Mangel dar.
06.05.2006 um 16:52 Uhr
Klaus, ich finde es immer wieder toll, wenn konkrete und wichtige Sachverhalte erst "100" Antworten später mitgeteilt werden!
Wenn Eure Liste nicht zugelassen wurde, müssen Eurem Listenführer die Beanstandungsgründe durch den WV doch schriftlich mitgeteilt worden sein und zwar unverzüglich nach Prüfung des Wahlvorschlages (§7 Abs.2 WO). Oder ist dieses nicht geschehen? Dann fechtet mal an!
06.05.2006 um 20:34 Uhr
Es ist natürlich möglich, dass auch die anderen beiden KollegInnen auf einer 2. Liste unterschrieben haben und ihre Stützunterschrift von Deiner haben streichen lassen. Aber, wie schon erwähnt, stellt dieses einen heilbaren Mangel dar und dieser hätte Dir durch den WV schriftlich mitgeteilt werden MÜSSEN.
Alles weitere können wir uns an dieser Stelle sparen. Die Chancen für eine Anfechtung stehen gut, Du brauchst aber noch 2 weitere KollegInnen. Ab offizieller Bekanntgabe des Wahlergebnisses läuft die Anfechtungsfrist.
Was aber wirklich sicher sein muss, ist die Tatsache, dass Deine Liste gem. Wahlausschreiben auch wirklich mit genügend Stützunterschriften eingereicht wurde.
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