Betriebsratswahl - sind Freigänger aus der JVA wahlberechtigt?
Sind Freigänger aus der JVA bei einer Betriebsratswahl wahlberechtigt?
Community-Antworten (3)
05.05.2006 um 13:51 Uhr
Wessen Betriebsrat ?
05.05.2006 um 23:21 Uhr
Wenn sie trotz Knast, immer noch in einem Betrieb beschäftigt sind. Das heißt wenn sie z.B. deshalb nur freigestellt sind aber noch immer im selben Betrieb beschäftigt sind.Dann dürfen sie natürlich auch wählen. Der Wahlvorstand macht die Wahl anfechtbar selbst wenn er den Freigänger auch nicht über die Wahl berichtet hat.
05.05.2006 um 23:27 Uhr
Nur zur Info! m.f. hat die Frage in einem weiteren Thread ergänzt, siehe 26964
Verwandte Themen
BR-Neuwahl - Freigänger als BR-Kandidat
ÄlterMuss ein Kandidat zur BR-Wahl seine Wählbarkeit schriftlich nachweisen ? In unserem Fall ist der Kandidat ein Freigänger aus einer JVA. Lt. Aussage der Anstaltsleitung wurden ihm bei Verurteilung die
Nachtrag Frage zur Betriebsratswahl - sind Freigänger, die in einem fremden Unternehmen arbeiten dort wahlberechtigt?
ÄlterEs geht um Freigänger, die in einem fremden Unternehmen arbeiten und dort bei den Betriebsratswahlen mitwählen möchten.
Geschlechter Verteilung im BR/JAV?
ÄlterGeschlechter verteilung im Betriebsrat/JVA. Wie ist das mit Transsexuellen im BR/JVA? Wo werden die dazu Gezählt?oder stehen die unter neutral? ist eine Plus Frage
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Praktikanten wahlberechtigt?
ÄlterWahlberechtigt für die Betriebsratswahl sind alle Beschäftigten im Betrieb, d.h. auch die Praktikatinnen im Pflichtpraktikum z.B. Erzieher oder Sozialpädagogikstudium. Nicht wahlberechtigt sind freib