Wie sind die Erfolgsaussichten bei Wahlanfechtung wegen:
1. unterlassener Info an ausländische Kollegen, die nur ein paar Worte Deutsch sprechen und kaum verstehen?
2. Stimmzettel nicht alphabetisch gestaltet bei einstufigem Verfahren?
3. Auszählung der Stimmen durch nur 2 WVs bei 3-köpfigem Gremium?
4. 145 Stimmen in der Addition der auf die Kandidaten verteilten Stimmen bei einer möglichen Höchstzahl von 141 (47 mal 3 Stimmen) ?
Wurde so was schon mal entschieden und veröffentlicht?
Ich danke für die Hilfe, da meine Recherchen nicht weitergeführt haben und ich keinen Zugang zu z.B. Fitting habe !