Erstellt am 05.05.2006 um 11:18 Uhr von Frank B.
Die Chancen wären sehr gut, keinen BR zu haben.
Die Frage ist immer, wäre es dadurch zu einem wesentlich anderem Wahlergebnis gekommen.
Zumal bei 47 Wahlberechtigten nur maximal 47 Stimmen auf einen Kandidaten möglich sind!
Erstellt am 05.05.2006 um 11:25 Uhr von Ekieh
Auszählung war öffentlich! Die 2 WVs haben laut ausgezählt: der eine hat vorgelesen, der andere geschrieben! Bei der Bekanntgabe (27 - 24 - 21 Stimmen für die Gewählten; 20 Stimmen für das 1. Ersatzmitglied) fiel auch nichts groß auf! Wenn man aber alle Stimmen zusammenzählt, sinds 145 Stimmen - somit muß ja irgendwo ein Fehler sein! Der WV will nicht noch mal auszählen, wir könnten ja anfechten ...
Erstellt am 05.05.2006 um 11:34 Uhr von DocPille
Punkt 1 würde schon reichen:
Lt. Fitting 22Auflage §3 WO Rn 12
Wenn die ausländischen AN nicht die erforderlichen Kenntnisse hatten um an der Wahl teil zu nehmen.
Erstellt am 08.05.2006 um 19:33 Uhr von Ekieh
Nachtrag:
Bei Einsicht in die Wahlunterlagen, die frei zugänglich im BR-Büro lagen, also super zu manipulieren waren, zeigte sich, daß bei stichprobenartiger Neuauszählung für 2 Kandidaten falsche Ergebnisse ermittelt worden waren!
18 statt 24 Stimmen, 19 statt 15 Stimmen. Die BR-Zusammensetzung ist also heute ganz anders, als am Wahltag ermittelt!
Morgen will der WV erneut öffentlich auszählen, ich trage mich aber weiter mit dem Gedanken der Anfechtung!
Zusammengefasst:
Auszählung nicht durch den gesamten WV
fehlerhafte Auszählung
Aufbewahrung der Stimmzettel nicht verschlossen, so daß 1 Woche lang die Möglichkeit zur Manipulation (neue Stimmzettel malen ...) gegeben war
Obwohl Kollegen versichern, sie hätten nur 2 Kreuze gemacht, sind in der Wahlakte nur Wahlzettel mit 3 Stimmen ...
Erstellt am 08.05.2006 um 19:47 Uhr von Fayence
Hallo Heike,
anfechten, mit Wenn und Aber! Dann seid Ihr schon zu Dritt! :-)
Und DocPille hat völlig recht, allein Punkt 1 reicht für eine erfolgreiche Wahlanfechtung völlig aus.
Und wie bitte schön, ist Deine Bemerkung hinsichtlich der Aufbewahrung der Stimmzettel zu verstehen? Aufbewahrung nach Wahl und Stimmauszählung oder was?
Erstellt am 08.05.2006 um 20:46 Uhr von s.f.h.
Was ist das denn. Wahlzettel irgendwo eine Woche rumliegen lassen und dann neu auszählen, weil aufgefallen ist, dass es bei der Stimmverteilung Unstimmigkeiten gab? Diese Neuauszählung dürfte auf jeden Fall verboten sein. Wie sich das anhört ist diese Wahl nicht nur ungültig, sondern sogar nichtig.
Wenn ihr die Wahl anfechten wollt, dann solltet ihr euch beeilen, das ist nur innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl möglich. Anschließend kann man nur noch die Nichtigkeit feststellen lassen. Der Fall sieht zwar danach aus, als könnte das klappen, aber es wird auf jeden Fall schwieriger.
Erstellt am 08.05.2006 um 20:58 Uhr von Ekieh
@Fayence
Ja, ich meine die Aufbewahrung nach Wahl und Auszählung! Gibt es da keine "Lagerungsvorschriften"?
Rein theoretisch hätten 3 BRs und 3WVs die Möglichkeit gehabt, Blanko-Wahlzettel nachzuschieben (würd mich nicht wundern :-(((), da Wahlakte im BRBüro gelagert!
Erstellt am 09.05.2006 um 10:09 Uhr von Fayence
@ Ekieh
Nach Wahl und Auszählung ist die einzige "Lagerungsvorschrift", dass die Stimmzettel mit den Wahlakten aufzubewahren sind.
Halte Dich jetzt aber nicht mit diesen "Nebensächlichkeiten" auf! Such Dir noch 2 KollegInnen und fechte die Wahl an. Mehr zu diesem Thema und Verweise auf Rechtsprechung findest Du in diesem Link.
http://www.bertelsmann-gaebert.de/ordner/aufsaetze/aufsaetze-pdf/wahlanf.pdf
Erstellt am 09.05.2006 um 10:45 Uhr von Ekieh
Schon angeleiert - Danke Fayence!
Ein blödes Gefühl ist`s schon, da ich mit den meisten Stimmen "drin" bin und meine 2 BR-Kollegen mich für die Anfechtung am liebsten würgen würden. Leider waren sie nicht bereit, die Anfechtung mit durchzuziehen.
Hoffentlich kann ich sie zu gegebener Zeit überzeugen, den erforderlichen Beschluß zur Vermeidung weiterer betriebsratloser Zeit zu fassen.
Dank an alle Ratgeber - wünscht uns Glück!
Erstellt am 09.05.2006 um 10:52 Uhr von Kölner
Heike @
!kcülG leiv hcuE ehcsnüw hcI
Aber warum hat das was mit Glück zu tun?
Erstellt am 09.05.2006 um 12:02 Uhr von Ekieh
- kann man immer gebrauchen; ein guter RA für Arbeitsrecht ist selbstredend wichtiger!
Erstellt am 09.05.2006 um 14:41 Uhr von Fayence
@ Ekieh
Ich finde es wirklich gut, dass Du diesen Schritt gehst! Vor allem wünsche ich Dir/Euch in der Hinsicht viel Glück, dass die Wahl nur als "Ungültig" beurteilt wird!
Eine Idee, verbunden mit einer schon fast unverschämten Bitte, hätte ich noch! Sowohl in diesem Forum als auch in der großen Welt des WWW sind jede Menge Informationen bzgl. möglicher Anfechtungsgründe zu finden. Nicht fündig geworden bin jedoch bzgl. eines konkreten "Ablaufplanes".
Würdest Du uns vielleicht stichpunktartig, quasi als "Tagebuch einer Wahlanfechtung" auf dem Laufenden halten?
Gruß
Fayence
Erstellt am 09.05.2006 um 17:13 Uhr von Ekieh
Gerne!
Morgen findet Gespräch mit FA für Arbeitsrecht statt.
Erstellt am 09.05.2006 um 17:47 Uhr von Fayence
Habe mich über Deine Antwort gefreut und sage schon mal recht herzlichen Dank für Deine Bereitschaft!
Davon werden sicherlich sehr viele Nutzer dieses Forums profitieren können.
Gruß
Fayence