Erstellt am 03.05.2006 um 11:40 Uhr von norbert
der WV wurde vom BR benannt. wenn keine Ersatzmitglieder benannt wurden, kann nicht ein weiteres Mitglied einfach ernennt werden. 2 WV-Mitglieder reichen grundsätzlich auch aus - sie stellen dann ja immer noch die Mehrheit. Wie lange ein WV zusammen mit einem Wahlhelfer am Wahltag die "Stellung halten", müssen die WV_Mitglieder einvernehmlich absprechen.
Erstellt am 03.05.2006 um 11:42 Uhr von DocPille
Wie macht ihr dann die Stimmenauszählung,wo eigentlich der komplette WV anwesend sein soll?
Erstellt am 03.05.2006 um 11:42 Uhr von selten so gut gekotzt
1. Ein WV setzt sich aus den Mitgliedern und aus den Ersatzmitgliedern zusammen, somit erübrigt sich eine Antwort zu 2.
Erstellt am 03.05.2006 um 12:52 Uhr von Ulli
Norbert, es sind ja drei Ersatzmitglieder vorhanden. Muss nun das am Wahltag nicht anwesende WV-Mitglied vorzeitig zurücktreten, um seinen Ersatz-Kanditat zum WV-Mitglied erklären? Wenn ja, müßte das doch der BR machen oder?
DocPille, wo steht denn geschrieben, dass zwingend alle WV-Mitglieder an der öffentlichen Stimmenauszählung teilnehmen müsssen? Es ist immer nur vom WV im allgemeinen die Rede.
Vielleicht könnt ihr nochmal antworten. Danke Ulli
Erstellt am 03.05.2006 um 13:01 Uhr von DocPille
Fitting 22Auflage WO§13 Rn3
Die Stimmenauszählung erfolgt durch den gesamten Wahlvorstand,nicht nur durch den Vors. oder einzelne Mitgl.des Wahlvorstandes.
Erstellt am 03.05.2006 um 13:30 Uhr von selten so gut gekotzt
Ein WV Mitglied muss nicht zurücktreten, um einem Ersatzmitglied Platz zu machen. Da ein WV Mitglied 3 bei der Wahl nicht anwesend ist, wird es durch ein WV Ersatzmitglied vertreten.
Teilt Euch bei der Wahl so ein, das jeweils ein WV Mitglied mit einem Ersatzmitglied bzw. einem Wahlhelfer jeweils 2-3 Stunden vor Ort ist.
Bei der Aúszählung sollte der gesamte WV vor Ort sein, um die Wahlauszählung durchzuführen. Außerdem haben alle Mitarbeiter das Recht dabei zu sein, da die Wahlauszählung öffentlich ist.
UND: legt Euch die Wahlordnung auf Tisch und lest bei Unwissenheit nach
Erstellt am 03.05.2006 um 14:00 Uhr von Ulli
DocPille, WO§13 ist ja wohl nicht so zu interpretieren, dass die Wahl ggf. anfechtbar ist, wenn nur 2 WV-Mitglieder anwesend sind und das 3. Mitglied aus wichtigem ( oder unwichtigem) Grund fehlt?
ÜBRIGENS wenn "...jeweils ein WV Mitglied mit einem Ersatzmitglied bzw. einem Wahlhelfer ..." vor Ort sein müssen, dann sind das nach meiner Rechnung pro WV-Mitglied exakt 3 Stunden (oder mehr) und nicht 2-3 Stunden. Oder ist dieses Satz so zuinterpretieren, dass auch das Ersatzmitglied ggf. alleine mit einem Wahlhelfer das Lokal beaufsichtigen darf?
Erstellt am 03.05.2006 um 14:02 Uhr von DocPille
@Ulli
Habe ich irgend etwas von anfechten geschrieben??