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Personenwahl Stimmzettel Reihenfolge

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kekskruemmel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir sind kurz vor der Wahl und haben eine Personenwahl da nur eine Liste eingereicht wurde. Wie müssen die Namen auf dem Stimmzettel stehen. Nach Alphabet oder nach Eingang (Eintrag in die einzige Liste/Reihenfolge

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Community-Antworten (8)

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Fayence

03.05.2006 um 09:52 Uhr

kekskruemmel, nur im vereinfachten Wahlverfahren müssen die Namen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet werden. Im normalen Wahlverfahren so, wie der Wahlvorschlag eingereicht wurde.

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kekskruemmel

03.05.2006 um 09:58 Uhr

wenn wir sie trotzdem alphabetisch aufstellen ist das ein unheilbarer Mangel, Briefwahlunterlagen sind schon rausgegangen. Diese müssen dann neu versandt werden? Oder kann man die alphabethische Reihenfolge lassen. Ich glaube eher dass in unserer Fa. dies eher aufschlagen wird wenn ich es ändere.

K
Kölner

03.05.2006 um 10:01 Uhr

@kekskruemmel Es ist halt von Gesetzgeber nicht so gewollt und damit falsch. Eine Absolution willst Du hoffentlich nicht erhalten.

K
kekskruemmel

03.05.2006 um 10:03 Uhr

@Kölner nein, nur was gesetzlich richtig ist. Dann schicken wir die Wahlunterlagen nochmals raus, wir haben noch Zeit.

K
Kölner

03.05.2006 um 10:19 Uhr

@kekskruemmel Dickes Lob... :-)) Ich hoffe nur, dass kein wählender Kollege mit dieser Aktion verwirrt wird.

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Fayence

03.05.2006 um 11:04 Uhr

Die nochmalige Versendung der Wahlunterlagen würde ich aber mal ganz fein säuberlich unterlassen!

Im Falle einer Wahlanfechtung, würde ich dem Arbeitsgericht ungern unterschiedliche Stimmzettel präsentieren wollen. Ihr könnt bei einer Briefwahl nämlich nicht ausschliessen, dass die "falschen Stimmzettel" nicht verwendet werden! Auch für die Urnenwahl sind entsprechend die "falschen" Stimmzettel zu verwenden. Das Wahlergebnis wird dadurch im Rahmen einer Personenwahl sicherlich nicht so verfälscht, dass eine Wahlanfechtung gerechtfertigt ist.

B
Benno_BRB

03.05.2006 um 14:05 Uhr

Wenn ich ergänzen darf:

Es gibt ein Urteil, wo auch die Summierung verschiedener Fehler nicht automatisch zur Anfechtung führt. Es ist im Allgemeinen so, dass der Mensch nicht fehlerfrei ist. Dies wissen auch die Kollegen Arbeitsrichterinnen und -richter. Von daher würde ich hier auch keine Angst vor Anfechtung haben.

Beim nächsten Mal wirds dann halt besser!

Benno

K
kekskruemmel

04.05.2006 um 20:27 Uhr

Hallo Benno_BRB,

ich habe deinen Beitrag gelesen und zur Info an die Mitglieder des Wahlvorstandes weitergeleitet.

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