BR-Mitglied - darf das sich selbst zum Wahlvorstand berufen?
Darf ein amtierendes BR-Mitglied sich selbst zum Wahlvorstand berufen?
Community-Antworten (3)
01.05.2006 um 10:32 Uhr
guten Morgen Olaf, Klar! Warum auch nicht? Im § 16 BetrVG, der die Bestellung des Wahlvorstand`s regelt, steht nicht, dass dies nicht erlaubt ist. Gruss Mona-Lisa
02.05.2006 um 15:50 Uhr
Ein einzelnes Mitglied des Betriebsrats darf sich selber zum Wahlvorstand berufen ???
02.05.2006 um 18:11 Uhr
@Rollie, wenn sich z.B sonst keiner dazu bereit erklärt? aber ok, drei sollten es zumindest schon sein! Gruss Mona-Lisa
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