Erstellt am 29.04.2006 um 22:05 Uhr von sh_9260
Ja wie lang ist den deine Probezeit ?
Warst du den überhaupt wählbar ?
Dazu musst du schon 6 Monate im Betrieb sein.
Und wenn dein Zeitvertrag ausläuft bist du raus. Wie schon beantwortet.
Erstellt am 06.05.2006 um 22:59 Uhr von museumsleiter
Habe da eine Zusatzfrage, wie sieht es aus wenn, wie bei uns alle Mitarbeiter (Nach Ausschreibung neuer AG seit 1.1.2006), 1/2 Jahr in der Probezeit sind. Wie greift dann der Kündigungsschutz für unseren 3er BR ? Bei uns sind 37 Mitarbeiter, insgesammt 1700.
Erstellt am 07.05.2006 um 22:51 Uhr von Kölner
@museumsleiter
Ich habe selten so ein chaotischen fred erlebt, wie diesen hier.
Ich stelle aber dennoch ein paar Fragen, in der Hoffnung auf Antworten...
1. Wie kann ein neuer AG eine neue Probezeit vereinbaren?
2. Was heisst "37 MA, insgesamt 1700"?
3. Du meinst den Kündigungsschutz nach § 15 KschG, oder?
Ich bin gespannt...
Erstellt am 08.05.2006 um 00:03 Uhr von museumsleiter
@kölner
die Hoffnung soll erfüllt werden !
1. Wir arbeiten im Sicherheitsdienst und unser Objekt hat durch Ausschreibung den Arbeitgeber gewechselt, welcher alle 37 MA nach unterzeichnung neuer AV übernommen hat. Insgesamt hat das Unternehmen 1700 MA in ganz Deutschland mit insgesammt 11 BR wobei unserer jetzt neu gewählt wurde mit 3 BR (einer davon meine wenigkeit). Unser gesammtBRV sagte uns, daß mit der Wahl wir 3 einen sofortigen 4jährigen K.Schutz hätten, stimmt das nicht ? Ich komme wegen der 1. Antwort ins schleudern und bitte um Nachsicht, denn wir sind komplett neu als BR, versuchen aber auch mit Hilfe Deiner zahlreichen Beiträge täglich dazu zu lernen ! Unser alter AG hatte trotz 7000 MA keine BR.