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Ist unsere Briefwahl anfechtbar?

N
Neo30880
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Die Kollegen, die eine Briefwahl beantragen und diese vor der Wahl beim WV persönlich abgeben, dürfen sie den Wahlumschlag schon in die Urne werfen? Oder müssen die Freiumschläge genutzt werden und dann vor der Auszählung erst aufmachen?

2.81103

Community-Antworten (3)

K
Kölner

28.04.2006 um 21:49 Uhr

Briefwahlunterlagen werden erst nach Abschluss der Wahl in die Urne gegeben. Der Briefwähler könnte ja auch noch einmal persönlich wählen wollen...dann hättest Du ein Problem!

M
Mona-Lisa

28.04.2006 um 22:14 Uhr

Einspruch, Euer Ehren! .....unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe...... § 26 (1) WO Ausnahme: mehrere Wahllokale!

K
Kölner

28.04.2006 um 23:09 Uhr

@Mona-Lisa Du Gute, Du hast recht. Zitat Loriot, "papa ante portas": "[...] und wenn wir mal nicht einer Meinung sind, haben wir uns besonders lieb [...]"

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