Erstellt am 28.04.2006 um 19:49 Uhr von Kölner
Briefwahlunterlagen werden erst nach Abschluss der Wahl in die Urne gegeben. Der Briefwähler könnte ja auch noch einmal persönlich wählen wollen...dann hättest Du ein Problem!
Erstellt am 28.04.2006 um 20:14 Uhr von Mona-Lisa
Einspruch, Euer Ehren!
.....unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe...... § 26 (1) WO
Ausnahme: mehrere Wahllokale!
Erstellt am 28.04.2006 um 21:09 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Du Gute, Du hast recht.
Zitat Loriot, "papa ante portas":
"[...] und wenn wir mal nicht einer Meinung sind, haben wir uns besonders lieb [...]"