betriebsratswahl.deSeminare

Teilnehmer der Wahlversammlung - muss der Arbeitgeber eingeladen werden?

U
Ulli
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Muss der Arbeitgeber auch zur Wahlversammlung (Benennung des Wahlvorstandes) eingeladen werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort

2.63501

Community-Antworten (1)

D
DocPille

27.04.2006 um 20:35 Uhr

Nein,die Wahl geht den AG nichts an.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Vereinfachtes Wahlverfahren - Wahlversammlung zur Wahl des BR

Älter

Ich suche Hinweise von Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits im vereinfachten Wahlverfahren eine Wahl durchgeführt haben. Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren, wenn z. B. ein BR bereits besteht

Geplante Betriebsratsgründung bei privat geführten Edeka

Älter

Hallo liebes Forum, Ich hatte bereits im Juli diesen Jahres ein Thema dazu gestartet, als mir noch sehr vieles komplett unklar war. Unter anderem wussten wir damals noch nicht ob wir für unseren Markt

Änderung des Wahlverfahrens nach Einladung zur ersten Wahlversammmlung

Älter

Problem: Wie lautet die richtige Vorgehensweise, wenn sich mangels genauer Kenntnis der Betriebsgröße vorab nicht feststellen lässt, ob das vereinfachte oder normale Verfahren genutzt werden muss, bzw

Zeitpunkt der Stimmauszählung - zweiteilige Frage - Dringend!

Älter

Lage: vereinfachtes Wahlverfahren, zweistufig, 3 BR zu wählen, 2. Wahlversammlung 18.10.06! Der Wahlvorstand erließ in seinem Wahlausschreiben u.a.: Die Wahlversammlung zur Stimmabgabe finde

EILT: MA-Versammlung unmittelbar vor 1. Wahlversammlung - kann die Einberufung einer MA-Versammlung kurz vor der Wahlversammlung als versuchte Wahlbehinderung gewertet werden?

Älter

Hallo, für morgen um 09:00 habe ich zusammen mit zwei weiteren MitarbeiterInnen zur 1. Wahlversammlung zur Gründung eines BR im vereinf. zweistuf. wahlverf. eingeladen. Heute um 16:30 schreibt d