Teilnehmer der Wahlversammlung - muss der Arbeitgeber eingeladen werden?
Hallo,
Muss der Arbeitgeber auch zur Wahlversammlung (Benennung des Wahlvorstandes) eingeladen werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Community-Antworten (1)
27.04.2006 um 20:35 Uhr
Nein,die Wahl geht den AG nichts an.
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