Was muß ausgehängt werden - Wahlniederschrift oder Bekanntmachung der Gewählten ?
Muß die Wahlniederschrift mit der Anzahl der Stimmen, die auf jeden Bewerber gefallen sind, öffentlich ausgehängt werden und wenn ja, wie lange ? Oder reicht der Aushang der Bekanntmachung, nachdem die Gewählten ihre Wahl angenommen haben und ab wann muß diese ausgehängt werde ?
Community-Antworten (1)
27.04.2006 um 20:29 Uhr
Die Wahlniederschrift nicht,aber das Wahlergebnis.
Wahlbeteiligung,ungültige Stimmen,Sitze der Listen usw,
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