Hallo, unser Betrieb beschäftigt knapp 100 MA.Unser Wahlvorstand besteht aus 3 MA welche der noch amtierende BRV bestimmt hat. Nun haben wir Listenwahl wobei 2 Mitglieder des Wahlvorstandes beide auf ein und derselben Liste von drei zur Auswahl möglichen stehen. Der dritte ist ein Unbeteiligter MA.
Ist dies rechtens oder dürfen nur nicht zu wählende MA den Wahlvorstand ausführen ?