BLEIBT DER ALTE BR IM AMT ODER NICHT?
HALLO - BRAUCHE DRINDEND NOCH MAL EURE HILFE !!!
BEI UNS IST GESTERN GEWÄHLT WORDEN, JETZT STELLT SICH DIE FRAGE, OB DER ALTE BR IM AMT BIS ZUM 31.05.2006 BLEIBT ODER NICHT; NACH DER KONSTITUIERTEN SITZUNG? DER ALTE BR MEINT "JA"; DER WV SAGT: "NEIN". DIE AMTSPERIODE VOM ALTEN BR WAR JETZT ZWEI JAHRE. BITTE GEBT UNS SCHNELL BESCHEID; DENN ES IST DESHALB EINE HEISSE DISKUSSION ENTFACHT. ICH DANKE EUCH IM VORAUS! GRUSS BUNNY
Community-Antworten (7)
27.04.2006 um 11:12 Uhr
Hi,
ausschlaggebend ist der Tag,an dem der Betriebsrat vor 2 Jahren das Amt angetreten hat.Beispiel:20.04.04 dann ist der 19.04.06 der letzte Tag des BR.Am 20.04.06 beginnt die neue Amtszeit
27.04.2006 um 11:24 Uhr
Ich sehe es anders, da wir einen ähnlichen Fall haben. Der amtierende BR bleibt bis zum 31.05.2006 im Amt. Trotzdem kann der neue BR die konst. Sitzung schon vorher machen. Das Thema ist m.E. hier schon mal diskutiert worden. Siehe §21 BetrVG!
27.04.2006 um 11:30 Uhr
Siehe FITTING 22. Auflage §21 BetrVG Rn21
27.04.2006 um 11:47 Uhr
Stimme nicht ganz zu,siehe Fitting 22.Auflage §21 Rn 23
27.04.2006 um 12:03 Uhr
Richtig DocPille, und warum schreibst Du es nicht hin?
@ Bunny, die Amtszeit eures alten BR endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses und die Amtszeit des neuen BR beginnt unmittelbar anschließend.
Wenn ihr also das Wahlergebnis z.B. am 4. Mai 2006 bekannt gebt, dann beginnt mit dem Zeitpunkt des Aushangs am 4.5. unmittelbar die Amtszeit des neuen BR. Sie endet dann mit Ablauf des 4.5.2010. Die Amtszeit des nächsten BR ab 2010 beginnt dann am 5.5.2010. Das solltet ihr dann auch dokumentieren, damit ihr 2010 nicht wieder anfangt zu raten.
27.04.2006 um 12:10 Uhr
@w-j-l
hast du das auch irgendwo schriftlich
27.04.2006 um 12:15 Uhr
Kommentar Däubler (noch 9. Auflage) RN 13 zu §21 BetrVG:
Weicht die Amtszeit des bestehenden BR von der regelmäßigen Amtszeit von vier Jahren ab, sei es, dass eine vorzeitige Neuwahl (§ 13 Abs. 2 Nrn. 1–3) durchzuführen ist, sei es, dass der bestehende BR außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt worden und der neue BR gemäß § 13 Abs. 3 wieder in den regelmäßigen Wahlzeitraum einzugliedern ist, beginnt die Amtszeit des neuen BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses (§ 18 WO ) des neuen BR (BAG 28. 9. 83, AP Nr. 1 zu § 21 BetrVG 1972; Richardi-Richardi/Thüsing, Rn. 14; FKHES, Rn. 9; GK-Kreutz, Rn. 16). Zur Beendigung der Amtszeit des bisherigen BR in diesen Fällen vgl. Rn. 19 ff.
Fitting, 23. Auflage, RN23 zum §21 ist sinngemäß gleich.
Verwandte Themen
BR Neuwahlen wegen Rücktritt mehrerer Mitglieder.
ÄlterHallo Kolegen!Im Mai 2014 hatten wir Neuwahlen wobei der Alte Betriebsrat fast komplett bis auf 2 Mitglieder erneuert wurde.Wir haben ca.90 Mitarbeiter inclusive Leiharbeiter.Unser Gremium besteht s
Rücktritt alter BR, geschäftsfürender BR wie lange genau?
ÄlterWir haben gerade eine knifflige Angelegenheit zu regeln. Der alte BR ist damals zurückgetreten und hat einen WV für die Neuwahl bestellt und blieb natürlich geschäftsführend im Amt. Die Wahl wurde dur
Betriebsratswahl - darf abgestimmt werden, ob der alte BR (seit 04/2005) im Amt bleibt oder Neuwahlen durchzuführen sind?
ÄlterHallo, im vorletztem Jahr wurde unsere Firma geteilt. Somit haben wir im letztem Jahr einen Betriebsrat gewählt. Der alte BR hat eine Abstimmung gemacht ob der neue BR für ein oder für ein plus die n
Ablehnung des Mandats - bleibt bis zur Neuwahl wenn es dazu kommt der alte Betriebsrat im Amt?
Älterwir haben eine neuwahl durchführen müssen.wir benötigen 5 mitglieder im betriebsrat.es wurden 12 kollegen gewählt . nach der wahl haben nun 8 kollegen auch ich unser amt nicht angenommen da mit dre
Betriebsrat möchte im Amt bleiben obwohl neuer BR gewählt wurde?
ÄlterBetriebsrat möchte im Amt bleiben obwohl neuer BR gewählt wurde. am 23.03.06 war BR-wahl und ein BR mit neun mitgliedern ist gewählt. der alte BR möchte bis mai (31.05?) im amt bleiben, weil der