Erstellt am 26.04.2006 um 18:58 Uhr von Mona-Lisa
hallo Wölfle,
bei der Eröffnung der konstituierenden Sitzung leitet der Vorsitzende des Wahlvorstands die Wahl zum Wahlleiter. Sobald dieser Wahlleiter gewählt oder bestimmt ist, löst sich der Wahlvorstand komplett auf! Dann existiert er einfach nicht mehr.
..... und endet mit der Einberufung des BR zu dessen konstituierenden Sitzung...... § 16 Rn 83 BetrVG Fitting
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 26.04.2006 um 19:14 Uhr von Iris-L
Ich hätte die Frage jetzt eher so verstanden, ob es eine Möglichkeit gibt, sich zurückzuziehen, ehe die Wahl stattgefunden hat.
Dass sich der Wahlvorstand NACH der Wahl auflöst, würde ja keinen Rücktritt oder keine Niederlegung bedeuten.
Erstellt am 26.04.2006 um 21:19 Uhr von Ramses II
Ja, können sie. Dafür braucht es keinen Paragraphen.