Rücktritt der Mitglieder des Wahlvorstandes möglich ?
Können Mitglieder des Wahlvorstandes auch nach der ersten konstituierenden Sitzung das Amt niederlegen bzw. zurücktreten?!
Welcher Paragraph regelt dies ?!
Gruß Wölfle
Community-Antworten (3)
26.04.2006 um 20:58 Uhr
hallo Wölfle, bei der Eröffnung der konstituierenden Sitzung leitet der Vorsitzende des Wahlvorstands die Wahl zum Wahlleiter. Sobald dieser Wahlleiter gewählt oder bestimmt ist, löst sich der Wahlvorstand komplett auf! Dann existiert er einfach nicht mehr. ..... und endet mit der Einberufung des BR zu dessen konstituierenden Sitzung...... § 16 Rn 83 BetrVG Fitting Gruss Mona-Lisa
26.04.2006 um 21:14 Uhr
Ich hätte die Frage jetzt eher so verstanden, ob es eine Möglichkeit gibt, sich zurückzuziehen, ehe die Wahl stattgefunden hat. Dass sich der Wahlvorstand NACH der Wahl auflöst, würde ja keinen Rücktritt oder keine Niederlegung bedeuten.
26.04.2006 um 23:19 Uhr
Ja, können sie. Dafür braucht es keinen Paragraphen.
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