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Wahlbehinderung durch Aufhebungsvertragsangebot?

B
Berlin
Nov 2016 bearbeitet

Stellt die Unterbreitung eines Aufhebungsvertragsangebotes an ein Mitglied des Wahlvorstandes und Kandidaten der Wahlvorschlagsliste (Wahl ist am 19.5.06) bereits eine unzulässige Wahlbeeinflussung nach § 20 BetrVG dar?

Der Kollege soll sich bis zum 28.4.06 entscheiden, ob er das Angebot annimmt.

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

26.04.2006 um 13:45 Uhr

Kann ich nicht erkennen.

  1. Müßte man ja erst einmal den Beweis antreten können, ob das Angebot im Zusammenhang mit der Wahl an sich steht.

  2. Handelt es sich ja um ein Angebot, was man annehmen kann oder auch nicht. Eine Annahme wäre ja dann eine beidseitige Willenserklärung.

B
Berlin

26.04.2006 um 14:00 Uhr

Vielen Dank Rollie,

nach Rücksprache mit dem Management wurde dem Kollegen schon Monate vor der Bestellung des WV nahe gelegt, sich um einen anderen Job zu kümmern. Nach Bekanntwerden der Wahlvorschlagsliste wurde er zum Personalgespräch mit Personalabteilung un zuständigem Management eingeladen in dem man ihm mitteilte, dass man weiterhin an der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses festhalte und alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen ergreifen wird, um ihn zum Verlassen der Firma zu bewegen.

Damit lässt sich zwar ein Zusammenahng konstruieren, aber vermutlich nicht als unzulässige Wahlbeeinflussung beweisen. Und natürlich muss man den Vorschlag nicht annehmen.

Gibt es andere Meinungen?

FB
Frank B.

27.04.2006 um 08:48 Uhr

Da war der Kandidat aber clever. Er hat nach §15 KSchG Kündigungsschutz und kann nicht so einfach gekündigt werden, da nach §103 BetrVG der Betriebsrat der Kündigung zustimmen muss.

Nimmt er allerdings das Angebot des Arbeitgebers an und es kommt zum Aufhebungsvertrag, welcher ja in der Regel im beiderseitigen Einvernehmen geschlossen wird, hat auch der BR nichts damit zu tun.

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