Erstellt am 25.04.2006 um 10:39 Uhr von Frank B.
Ist das Wahlausschreiben ausgehangen? Dann ist die Wahl eingeleitet und somit hat der Kollege Kündigungsschutz nach §15 KSchG.
Erstellt am 25.04.2006 um 10:43 Uhr von Biggi
Ja sicher, das Wahlausschreiben ist zusammen mit den Vorschlagslisten ausgehängt worden.
Erstellt am 25.04.2006 um 11:30 Uhr von Frank B.
Dann hat er auch Kündigungsschutz. Die Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich! Ansonsten gilt hier, der BR muss nach §103 BetrVG der Kündigung zustimmen!
Erstellt am 25.04.2006 um 11:35 Uhr von Biggi