Wann erscheinen zur Wahlversammlung/ Wahl=Arbeitszeit?
Wieder mal ne Frage. Dürfen kollegen auch später zur Wahlversammlung kommen. Wir wählen im einstufigen vereinfachten Verfahren und haben zur Wahlversammlung morgen um 10:00 Uhr geladen. Nun jammern die Spätschichtler, dass sie schon so zeitig kommen müssen. Ich bin ganz schön genervt, da ja die Möglichkeit zur Briefwahl allgemein bekannt war. Achso zählt die Wahl zur Arbeitszeit?
Community-Antworten (1)
25.04.2006 um 09:39 Uhr
Ich kenne mich zwar nicht so gut im einstufigen Wahlverfahren aus, aber meiner Meinung nach muß das Wahlausschreiben bzw. die Einladung zur Wahlversammlung Beginn und Ende der Versammlung enthalten und dies ist auch einzuhalten.
Natürlich ist die Wahlversammlung Arbeitszeit §20 Abs.3 BetrVG.
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