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Konzerbetriebsrat - wann muss der eine BR-Wahl einleiten?

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paule
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen

Ich hätte da eine Frage die die BR-Wahlen betrifft.

Sind wir als BR eines Mutterkonzern verpflichtet bei einer Tochterfirma in Deutschland und der EU eine BR-Wahl einzuleiten wenn die Mitarbeiter der Tochterfirma eine Betriebsrat möchte ????

Gruss Paule

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Community-Antworten (3)

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Fayence

25.04.2006 um 10:35 Uhr

Paule, Deine Frage ist unklar gestellt.

Hat die Tochterfirma bislang keinen BR? Oder wurden die AN der Tochterfirma bislang durch Euch (BR Mutterkonzern) vertreten? Ist die Tochterfirma BRfähig? Handelt es sich um einen eigenständigen Betrieb?

Weiter hilft das Lesen einer Kommentierung zum §1 BetrVG.

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paule

25.04.2006 um 13:42 Uhr

Hallo

ZU Frage 1: Die Tochterfirma hat keinen BR. Zu Frage 2: Wir vertreten sie nicht. Zu Frage 3: Sie ist BR fähig.

Meine Frage sollte eigendlich lauten: Muss wier als Mutterkonzern die Mitarbeiter anstossen einen BR zu gründen ???

Und müssen wir dann die Wahl einleiten ???

Gibt es da ein Gesetz zu wie wir uns verhalten müssen ???

Gruss Paule

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Fayence

25.04.2006 um 17:44 Uhr

Hallo paule, jetzt ganz vorsichtig formuliert, da mir Eure Rechtstellung immer noch nicht so ganz klar ist!

Ich nehme mal an, Du sprichst als BR-Mitglied des in der BRD ansässigen Mutterkonzerns. Dann würde aus meiner Sicht der §17 BetrVG in Betracht kommen, nach welchem Ihr im Sinne der Vereinfachung den Wahlvorstand in der Tochterfirma bestellen solltet, aber nicht müsst! Auch hierzu steht z.B. im Fitting Kommentar einiges geschrieben!

Gruß Fayence

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