Erstellt am 25.04.2006 um 08:35 Uhr von Fayence
Paule,
Deine Frage ist unklar gestellt.
Hat die Tochterfirma bislang keinen BR? Oder wurden die AN der Tochterfirma bislang durch Euch (BR Mutterkonzern) vertreten? Ist die Tochterfirma BRfähig? Handelt es sich um einen eigenständigen Betrieb?
Weiter hilft das Lesen einer Kommentierung zum §1 BetrVG.
Erstellt am 25.04.2006 um 11:42 Uhr von paule
Hallo
ZU Frage 1: Die Tochterfirma hat keinen BR.
Zu Frage 2: Wir vertreten sie nicht.
Zu Frage 3: Sie ist BR fähig.
Meine Frage sollte eigendlich lauten: Muss wier als Mutterkonzern die Mitarbeiter anstossen einen BR zu gründen ???
Und müssen wir dann die Wahl einleiten ???
Gibt es da ein Gesetz zu wie wir uns verhalten müssen ???
Gruss Paule
Erstellt am 25.04.2006 um 15:44 Uhr von Fayence
Hallo paule,
jetzt ganz vorsichtig formuliert, da mir Eure Rechtstellung immer noch nicht so ganz klar ist!
Ich nehme mal an, Du sprichst als BR-Mitglied des in der BRD ansässigen Mutterkonzerns. Dann würde aus meiner Sicht der §17 BetrVG in Betracht kommen, nach welchem Ihr im Sinne der Vereinfachung den Wahlvorstand in der Tochterfirma bestellen solltet, aber nicht müsst!
Auch hierzu steht z.B. im Fitting Kommentar einiges geschrieben!
Gruß
Fayence