Erstellt am 04.06.2018 um 09:44 Uhr von celestro
Nein, alle müssen sich nicht einigen. Nur alle, die auf dem Wahlvorschlag kandidieren wollen. Sofern sich alle Kandidaten auf einen Vorschlag schreiben, gibt es halt nur den einen. Das können je nachdem, was man da wählen will / muß auch vielleicht nur 5 Personen sein.
Erstellt am 04.06.2018 um 10:57 Uhr von Pjöööng
Ich verstehe nicht was mit "irgendeine weitere Wahl" gemeint ist.
Geht es um interne Wahlen (BRV, Stellv., GBR, Freistellungen ...) oder um die BR-Wahlen in 2022? Oder um etwas ganz anderes?
Erstellt am 04.06.2018 um 11:12 Uhr von celestro
ich habe es auf interne Wahlen bezogen. also Ausschüsse, Freistellungen etc. .... wobei die Antwort ja auch auf die Wahlen 2022 passen würde. :-DDD
Erstellt am 04.06.2018 um 15:02 Uhr von Catweazle
Es kommt allein auf die Anzahl der Wahlvorschläge an. Der BR kann Vorschläge nicht per Beschluss zu einer Liste zusammenführen.
Erstellt am 06.06.2018 um 21:41 Uhr von nicoline
Guten Abend,
sorry, hatte nicht eher Zeit mich zu melden. Erstmal danke für die Antworten.
Pjöööng
Nochmal sorry, dass ich mich nicht korrekt ausgedrückt habe ? ich meinte weitere interne Wahlen, nach der BR Wahl.
celestro
na, irgendwie muss es ja doch einstimmig sein, auch, wenn es sich nicht um eine Abstimmung bzw.. einen Beschluß handelt..
Der BRV fragt: Können wir uns auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag einigen? Alle 17 sind einverstanden, alle 3 Listen schreiben ihre Kandidaten auf den Wahlvorschlag, alle 17 verteilen ihre Kreuze, alles gut
Sagt nur einer nein, ich mache eine eigene Liste ... eigentlich blöde Frage von mir, fiel mir aber zu spät ein, ist einfach zu warm hier.
Erstellt am 06.06.2018 um 22:57 Uhr von celestro
"na, irgendwie muss es ja doch einstimmig sein, auch, wenn es sich nicht um eine Abstimmung bzw.. einen Beschluß handelt.."
Nicht wirklich ! Wenn für den Betriebsausschuss von 17 Leuten nur 9 kandidieren, dann müssen nur diese 9 Personen sich einig sein, daß es nur einen Wahlvorschlag gibt. Die anderen 8 haben dabei dann nichts zu melden.
Erstellt am 07.06.2018 um 07:42 Uhr von nicoline
"Gemeinsamer Wahlvorschlag" bedeutet, dass es nur einen gibt und es somit zur Mehrheitswahl kommt.
Die 9 können sich noch so einig sein, auf einem Wahlvorschlag gemeinsam zu kandidieren, wenn das von dem Rest einem nicht passt, kann er einen eigenen Wahlvorschlag machen und insofern könnten die anderen 8 schon noch etwas zu melden haben.
Erstellt am 07.06.2018 um 09:31 Uhr von celestro
Du hast zwar nicht völlig unrecht, aber wie soll das in der Praxis bitte aussehen ? Wenn 9 Personen kandidieren wollen und Person 10 nicht, woher soll Person 10 dann einen Wahlvorschlag nehmen ? Person 10 kann hier genauso wenig wie bei bei der BR-Wahl einfach ein paar Namen aufschreiben und das dann als Wahlvorschlag angeben.
Erstellt am 07.06.2018 um 11:27 Uhr von Pjöööng
Wenn "Person 10" dieses Vorgehen behindern will, dann kann er schon "einfach einen Namen aufschreiben und das dann als Wahlvorschlag angeben".
Erstellt am 07.06.2018 um 11:29 Uhr von celestro
der dann hinfällig ist, wenn die Person auf diesem Wahlvorschlag gar nicht stehen will. Und dann ?
Erstellt am 07.06.2018 um 11:59 Uhr von Catweazle
Er könnte einfach seinen eigenen Namen aufschreiben.
Erstellt am 07.06.2018 um 12:42 Uhr von celestro
Jemand der nicht gewählt werden will ? Sinn ?
Erstellt am 07.06.2018 um 13:18 Uhr von Pjöööng
Mehrheitswahl verhinder?
Unruhe stiften?
Seiner Frau abends erzählen können was für ein kritisches BRM er ist?
Motivationen gibt es wie Sand am Meer