Erstellt am 22.04.2006 um 17:47 Uhr von Klaus
Wenn sie die sonstigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit mitbringen: Ja!
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 22.04.2006 um 18:45 Uhr von sh_9260
Wenn sie bis jetzt noch nicht schriftlich gekündigt sind, dann aber ganz flott auf die Vorschlagsliste. Denn dann besteht bis zur Wahl und dann mindstens 6 Monate besonderer Kündigungsschutz.
§15 KSchG