Neuwahlen aufgrund Kündigung des BR - was tun?
Unser Betriebsrat (3 Personen) hat einheitlich gekündigt. Nun stellt sich die Frage was wir wegen den Neuwahlen unternehmen müssen.
Hallo Werner, unser einziger Nachrücker hat leider das Amt niedergelegt. Wir haben zu dritt am gleichen Tag gekündigt und einer von zwei Nachrücker hat ebenfalls zum 01.02.07 gekündigt. Somit ist der BR zum 01.02.07 platt. Wir haben jetzt eine BV angekündigt an dem wir einen neuen Wahlvorstand wählen möchten. Es wird sich nach unserer Kenntnis allerdings keiner wählen lassen - ich habe dann vor das Arbeitsgericht einzuschalten. Ist die Vorgehensweise richtig??
Community-Antworten (2)
05.12.2006 um 07:08 Uhr
Hallo Strubi, sind denn keine Ersatzmitglieder vorhanden?
05.12.2006 um 17:53 Uhr
Also...er ist zurückgetreten...Kündigung ist was anderes. Wenn keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden sind bzw. incl. Ersatzmitgliedern die Mindestanzahl nicht mehr erreicht wird: Wahlausschuss und Organisation von Neuwahlen.
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