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Vermerk bei Briefwahl auf Wählersliste??

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p.g.
Nov 2016 bearbeitet

Schnell noch ne Frage es geht gleich los mit der Wahl Muß auf der Wählerliste ein Vermerk gemacht werden, wer per Briefwahl gewählt hat.

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Community-Antworten (11)

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Mona-Lisa

21.04.2006 um 10:51 Uhr

guten Morgen, p.g. dieser Vermerk hätte schon bei Versand der Briefwahlunterlagen gemacht werden sollen. Bei Öffnung/Kontrolle der Briefwahl gegen Ende der Wahl wird wiederum vermerkt, wer sie zurückgeschickt hat, am besten mit einer anderen Farbe! So hättet ihr immer eine Kontrolle, sollte einer der Briefwähler doch zum direkten Wahlen antanzen. Gruss Mona-Lisa

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p.g.

21.04.2006 um 11:04 Uhr

Guten Morgen Mona-Lisa, die Kontrolle habe ich ja. Ich öffne unmittelbar bei Ende der Wahl die uns zugesandten Umschläge und werfe die darin enthaltenen Stimmzettelumschläge in die Urne. Anhand der Absenderadresse streiche ich die Briefwähler von der Wählerliste. Soweit scheint für mich alles in Ordnung.

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Mona-Lisa

21.04.2006 um 11:15 Uhr

wenn dann ein "Briefwähler" bereits beim wählen vor Ort war, was macht ihr dann mit den Briefwahlunterlagen des Kollegen?

P
p.g.

21.04.2006 um 11:50 Uhr

äääh, gute Frage, eine Möglichkeit wäre es, ihm die Unterlagen wieder zurückschicken oder persönlich aushändigen. Eine zweite Möglichkeit wäre es, die Unterlagen ungöffnet und unter Zeugen durch den Reiswolf zu schicken.

P.S. Aber es leuchtet mir ein, dass es besser gewesen wäre, wenn wir es so gemacht hätten wie Du sagst.

FB
Frank B.

21.04.2006 um 12:00 Uhr

Sehe ich auch so, wenn der Briefwähler dennoch persönlich wählt, hat er ja von seinem Wahlrecht gebrauch gemacht und somit sind die Briefwahlunterlagen hinfällig.

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Mona-Lisa

21.04.2006 um 12:01 Uhr

lasst bloss den Quatsch sein! nehmt die Unterlagen des Kollegen mit dem entsprechenden Vermerk im Protokoll, am besten auch auf dem Umschlag, zu euren Wahlunterlagen!

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p.g.

21.04.2006 um 12:08 Uhr

wenn das mit der Aufbewahrung Pflicht ist werden wir das natürlich tun. Andernfalls ist es m. E. besser so zu verfahren wie ich es oben beschrieben habe. Die Aufbewahrungspflicht der Wahlunterlagen bis zur nächsten Wahl ist eine lange Zeit und vor neugierigen Blicken ist man nicht immer geschützt. Ich denke das wäre auch im Interesse des Wählers.

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Fayence

21.04.2006 um 12:12 Uhr

Ich krieg die Krise. Versuch einer Antwort Nr. 4!

@ p.g. Da Ihr die erforderlichen Vermerke anscheinend nicht gemacht habt -Versand und Eingang Briefwahlunterlagen in Wählerliste- solltet Ihr diese Unterlagen -falls ein Briefwähler doch persönlich erschienen ist- mit einem Vermerk versehen und wie verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen behandeln.

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p.g.

21.04.2006 um 12:41 Uhr

den Eingang haben wir ja, das mit dem Ausgang wurde in der tat versäumt(nicht gewußt)! Nie mehr ohne Seminar!!

bei der nächsten Wahl wird alles vieeel besser.

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Fayence

21.04.2006 um 13:00 Uhr

p.g., Eingangsvermerk ist gut!

Fitting 22 Aufl., §26 RN 5 Hat ein AN seine Stimme bereits persönlich abgegeben, so darf ein durch Briefwahl desselben AN übersandter Wahlumschlag nicht in die Wahlurne geworfen werden, sondern ist mit einem Vermerk über die bereits erfolgte Stimmabgabe zu den Wahlakten zu nehmen.

Gruß Fayence

P
p.g.

21.04.2006 um 14:01 Uhr

@Mona-Lisa,

"lasst bloss den Quatsch sein! nehmt die Unterlagen des Kollegen mit dem entsprechenden Vermerk im Protokoll, am besten auch auf dem Umschlag, zu euren Wahlunterlagen!"

Fitting 23 Aufl., § 26 Die Briefumschläge sind einen Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet zu vernichten, wenn die Wahl nicht angefochten wird.

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