Ich bin Vorsitzende des Wahlvorstands.

Können gewählte Betriebsräte, die sich auf der konstituierenden Sitzung im Urlaub befinden, in ein Amt gewählt werden (BRV, stv. BRV, Betriebsausschuss)?
Müssen sie hierüber im Vorfeld eine Erklärung abgeben, dass sie kandidieren und im Fall der Wahl das Amt annehmen?

Reicht es, wenn eine solche Erklärung gegenüber dem Wahlvorstand abgegeben wird, die dieser dann dem Wahlleiter innerhalb der konstituierenden Sitzung übergibt?
Unsere Wahl ist in zwei Wochen - die Antwort hat also noch etwas Zeit... Danke :-)