Besonderheiten wenn die Wahle erst im Juni ist?
Hallo,
bei uns wurde aufgrund einiger Mängel die Betriebsratswahl abgebrochen. Nun wurde vom Betriebsrat ein neuer Wahlvorstand bestellt.
Um alle Fristen sicher einhalten zu können, wird die Wahl nun erst im Juni durchgeführt. Nun hätte ich einige Fragen an euch.
- Wenn wir es schaffen, morgen (Donnerstag) das Wahlabnschreiben auszuhängen, ist dann die 6 Wochen-Frist eingehalten, wenn man am Donnerstag, den 1.6. wählt, oder gibt es da irgend eine Falle, dass der Tag des Aushangs nicht mitzählt oder so?
- Aufgrund des Abbruchs findet die Wahl jetzt ja außerhalb des eigentlich vorgeschriebenen Zeitraums statt. Kann man dies dennoch einfach so laufen lassen, oder muss man das beim Arbeitsgericht anmelden?
- Der Betriebsrat möchte aufgrund der Unstimmigkeiten die Zahl der Mitglieder des Wahlvorstands auf 5 erhöhen. Dies ist doch ohne Weiteres möglich, oder?
- Einer aus dem Wahlvorstand ist derzeit im Urlaub. Muß der Vorstand immer komplett tagen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Pajoe
Community-Antworten (9)
19.04.2006 um 11:06 Uhr
Hallo Pajoe
Ich versuche, Diene Fragen in der gleichen Reihenfolge zu beantworten:
- genauso ist es: der Tag des Aushangs zählt nicht mit.
- beim Arbeitsgericht muss hier nichts angemeldet werden
- Jepp, der BR kann die Anzahl der WV-Mitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemässen Durchführung der Wahl notwendig ist, aber die Notwendigkeit muss wirklich gegeben sein - einfache Unfähigkeit des WV zählt m. E. nicht dazu.
- Es ist 'nicht vorgeschrieben, dass alle Mitgleider des Wahlvorstands bei der Beschlussfassung anwesend sein müssen; wohl aber müssen alle Mitglieder zur Sitzung eingeladen werden.' (Fitting, zu § 1 WO Rn 5)
19.04.2006 um 11:19 Uhr
Danke für die Antwort. Noch nicht ganz klar ist mir jedoch folgendes:
-Der Tag des Aushangs zählt nicht mit. Aber von Freitag bis 6 Wochen später Donnerstag sind doch dann dennoch 6 Wochen, oder nicht?
- Wer könnte was dagegen haben, dass der Wahlvorstand auf 5 Mitglieder erhöht wird? Das führt doch sicherlich nicht zur Anfechtbarkeit der Wahl, oder?
19.04.2006 um 11:21 Uhr
Ihr solltet aber wissen, das ihr ab dem 01.06. keinen BR mehr habt, siehe dazu §21 BetrVG.
19.04.2006 um 11:32 Uhr
"-Der Tag des Aushangs zählt nicht mit. Aber von Freitag bis 6 Wochen später Donnerstag sind doch dann dennoch 6 Wochen, oder nicht?"
Zwischen des Erlass des Wahlausschreibens und dem ersten Tag der Stimmabgabe muss mindestens ein Zeitraum von 6 Wochen liegen.
Also: Angenommen, morgen (DO. 16. Woche) wird das Wahlausschreiben ausgehängt, dann muss es ab FREITAG mindestens 6 Wochen hängen (also bis FR. 22. Woche) um frühestens am darauffolgenden Tag mit der Stimmabgabe beginnen zu können.
19.04.2006 um 12:35 Uhr
Sorry Olaf0412,
aber irgendwie scheine ich heute Begriffsstutzig zu sein.
6 Wochen dauern doch 42 Tage. Von Freitag an gerechnet sind die 42 Tage am Donnerstag dem 1. 6. Also müsste ich doch an diesem Tag die Betriebsratswahl durchführen können. In meinen Augen ist das so, dass ich nicht am Donnerstag aushängen darf und am Mittwoch (42 Tage später) wählen darf, weil der Tag des Aushangs eben nicht mitzählt. Sorry dass ich darauf so rumreite, aber Freitag ist bei uns ein etwas ungünstiger Termin und die beiden darauffolgenden Wochen gehts ganz schlecht (siehe weiter unten).
"Fank B." - Danke für den Hinweis. Gerade deshalb tu ich ja auch so rum wegen den 42 Tagen. Wir wollen die Wahl so schnell wie möglich machen und in den darauffolgenden 2 Wochen sind bei uns Pfinstferien und deshalb für eine Wahl eher ungeeignet.
Gruß
Pajoe
19.04.2006 um 12:49 Uhr
Ok, ich habe da auch einen kleinen Fehler gemacht: es müsste heissen "mindestens 6 Wochen hängen (also bis DO. 22. Woche)" - ich hatte Freitag geschrieben......
Aber die Wahl darf erst nach Ablauf der 42 Tage, und nicht schon am 42. Tag, durchgeführt werden, also bleibt Euch frühehstens der Freitag. Tut mir leid, aber das ist zwingend so festgeschrieben.
19.04.2006 um 13:04 Uhr
Ähm ich hab da auch grad ein kleines Unbehagen mit.
Bei uns ist am 28. März das Wahlausschreiben veröffentlicht worden. Alle "Fachleute" und Wahlterminrechner und -kalender haben als ersten Tag der Stimmabgabe (normales Wahlverfahren) den 09. Mai errechnet. Die Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste und die Frist für die Einreichung gültiger Vorschlagslisten endete am 11. April!
Vielleicht hilft Euch das ja bei dem Verständnis der Fristberechnung weiter.
Pajoe, ihr solltet ein "inHouse" Seminar für die Durchführung und Vorbereitung der BR-Wahl durchführen. AG muss die Rechnung bezahlen. Reguläre Seminare dürften derzeit nicht mehr angeboten werden. Ihr könnt ja mal suchen. Anfragen für inHouse-Seminare könntet Ihr ja beim zuständigen Arbeitsgericht stellen?!
Benno
19.04.2006 um 13:12 Uhr
-----Bei uns ist am 28. März das Wahlausschreiben veröffentlicht worden. Alle "Fachleute" und Wahlterminrechner und -kalender haben als ersten Tag der Stimmabgabe (normales Wahlverfahren) den 09. Mai errechnet. Die Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste und die Frist für die Einreichung gültiger Vorschlagslisten endete am 11. April!-----
Das würde aber wieder für meine These sprechen, dass wir am Donnerstag dem 1.6.wählen können. Bei deinen Terminen geht es auch von Dienstag bis Dienstag.
Pajoe
19.04.2006 um 15:06 Uhr
!eben! :)
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