Wahlvorstand beeinflusst Wahl negativ
Bei uns verhält es sich so. Der Wahlvorstand hat als ersten Schritt den bisherigen Betriebsratsvorsitzenden als nicht wählbar erklärt ( noch vertretbar). Dann hat er sich selbst aufgestellt (auch rechtens). Jetzt werden Briefwahlunterlagen automatisch für die Bereiche in denen man tätig ist (als Vorgesetzter wohlgemerkt) ausgegeben und persönlich gesammelt übergeben. Ich erwarte im nächsten Schritt, dass man nebendran stehen bleibt und sicherstellt wo das Kreuz gemacht wird ( der Wahlvorstand stellt nähmlich direkt die Box auf und sammelt alles ein). Ich finde es nicht o.k. zur Wahl quasi gezwungen zu werden. Ich hätte die Briefwahl beantragt, wenn ich wollte. Es wäre auch kein Thema für mich zentral und anonym in der Firma zu wählen. Jetzt steh ich unter Beobachtung und muss riskieren Nachteile zu haben wenn ich nicht wähle bzw. schaut man was ich wähle. Was soll ich nun tun?
Community-Antworten (2)
13.04.2018 um 17:43 Uhr
Zuerste einmal sollte man zwischen Person und Amt trennen. Der Wahlvorstand kann sich nicht aufstellen, da er ein Amt ist und kein Mensch.
Ein Arbeitnehmer darf durchaus den bisherigen BRV als nicht wählbar erklären, das hindert ihn auch nicht daran, Wahlvorstand oder Kandidat zu werden.
Der Wahlvorstand darf aber einen Kandidaten nicht als unwählbar bezeichnen. Ein Arbeitnehmer der im WV ist, sollte zumindest sehr sauber trennen, wenn er so etwas tut..
Briefwahlunterlagen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen unaufgefordert herausgegeben werden (siehe § 24 der WO).
Habe ich das richtig verstanden dass dieses Wahlvorstandsmitglied die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch gleich wieder mitnimmt? In einer Wahlurne? Im Rückumschlag oder nur die Wahlumschläge mit Stimmzettel?
13.04.2018 um 20:30 Uhr
Das riecht nach bevorstehender Wahlanfechtung
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