Frauenquote, Mindestbewerberzahl?
Betriebsratswahl steht an. Nun sollen es 11 Betriebsräte werden, es müssen mindestens 5 Frauen sein (Frauenquote). Laut Gesetz (?) müssen mindestens doppelt soviele Bewerber da sein, wie zu wählende Betriesräte. In diesem Fall also 22 Bewerber. Auf dieser Bewerberliste sind aber nur 4 Frauen aufgeführt, wo doch mindestens 5 gewählt werden sollen! Und selbst wenn 5 Bewerberinnen da wären, sie wären ja dann automatisch gewählt! Müssten hier nicht auch mindestens doppelt so viele Bewerberinnen da sein , wie zu wählende Frauen? Was sagt das Gesetz dazu und wo kann ich das nachlesen. Danke!
Community-Antworten (4)
18.04.2006 um 19:54 Uhr
§ 6 Abs. 2 WO redet nur von einem "soll" und nicht von einem "muss" - demnach läuft das schon korrekt!
18.04.2006 um 20:01 Uhr
Auf jeder Vorschlagsliste sollen mindestens doppelt so viele Bewerber sein, wie BR-Mittglieder zu wählen sind. Ist dies nicht so, ist das unschädlich. Eine reine Soll-Regelung halt.
Und ja, die vier Frauen sind bereits sicher "drin".
Schau Dir mal die Wahlordnung an, besonders die §§5, 15 und 22.
Viele Grüße Klaus
20.04.2006 um 00:47 Uhr
Klaus, ich möchte Dich ja nur ungern enttäuschen.
Grundbedingung ist, dass mindestens 1 Stimme entweder für die entsprechende Liste oder aber für die jeweilige Kandidatin abgegeben wurde.
Gruß Fayence
20.04.2006 um 01:40 Uhr
Immer diese Details...
Ja, Du hast natürlich recht. Ich hielt es für vernünftig anzunehmen, dass die Bewerber unter anderem sich selbst bzw. die Liste wählen, auf der sie stehen. Wenn sie das nicht tun und auch niemand anders sie wählt, wird es nix mit der Mitgliedschaft im BR.
Aber Danke, dass Du mich nicht gerne enttäuschst ;-).
Viele Grüße Klaus
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