Aushhang machen - wer muss das genehmigen - WV ??
Wir haben einige Unklarheiten unter anderem 2 ausgehangene Schreiben, die Falschaussagen über eine Liste enthalten. Das eine Schreiben kommt nicht vom Wahlvorstand, das andere wurde an den Wahlvorstand mit der Bitte um Veröffentlichung herangetragen. Es gibt eine Richtigstellung und eine Stellungnahme der betroffenen Liste. Der Aushangort ist öffentlich. Muß es der Wahlvorstand genehmigen ob eine Richtigstellung und eine Stellungnahme ebenfalls ausgehängt werden darf?
Community-Antworten (1)
18.04.2006 um 16:09 Uhr
Der Wahlvorstand ist nicht weisungsbefugt, was Aushänge angeht.
Viele Grüße Klaus
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