Hallo, muss die Anfechtungsfrist von 2 Wochen abgewartet werden, bevor die konstituierende Sitzung abgehalten wird? Ist das gesetzlich vorgeschrieben oder ist das eine Kann-option?
Erstellt am 28.05.2018 um 19:31 Uhr von celestro Die 2 Wochen Frist ist lediglich für die Anfechtung wichtig. Niemand braucht Sie für irgendetwas abzuwarten.