Anfechtungsfrist abwarten?
Hallo, muss die Anfechtungsfrist von 2 Wochen abgewartet werden, bevor die konstituierende Sitzung abgehalten wird? Ist das gesetzlich vorgeschrieben oder ist das eine Kann-option?
Community-Antworten (1)
28.05.2018 um 21:31 Uhr
Die 2 Wochen Frist ist lediglich für die Anfechtung wichtig. Niemand braucht Sie für irgendetwas abzuwarten.
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