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Anfechtung BR-Wahl

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BerndA
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben unsere Wahl jetzt hinter uns. Die 2 Wochen Anfechtungsfrist sind abgelaufen. Es haben ein paar Kollegen damit gedroht die Wahl anzufechten, weil am Tag der Wahl weniger Leiharbeiter beschäftigt waren als vorher.

Meine Frage wäre, wie lange es dauert bis ein Schreiben vom Arbeitsgericht kommt und an wen wäre diese Schreiben dann gerichtet? Gibt es eine Möglichkeit jetzt schon nachzufragen ob eine Anfechtung vorliegt. Da ich auch im Wahlvorstand war, gibt es mir keine Ruhe. Würde schon gerne wissen ob das nur heiße Luft war oder die Kollegen wirklich diesen Schritt gehen.

Desweiteren würde ich gerne wissen, ob dieser Grund für eine Nichtigkeit reichen würde?

Vielen Dank im Voraus Bernd

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Community-Antworten (15)

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celestro

21.03.2018 um 22:05 Uhr

"weil am Tag der Wahl weniger Leiharbeiter beschäftigt waren als vorher."

Woraus resultiert denn diese Veränderung zum Wahltag ?

"Meine Frage wäre, wie lange es dauert bis ein Schreiben vom Arbeitsgericht kommt"

das kann niemand sagen

M
MaJoK

21.03.2018 um 22:39 Uhr

Frag doch einfach die Kollegen ob sie eine Klage eingereicht haben.

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Pjöööng

22.03.2018 um 00:37 Uhr

Tolle Idee, diesen Deppen auch noch zu fragen. Da kann man ihm ja gleich die E*er kraulen.

Von hundert angedrohten Wahlanfechtungen werden vermutlich nicht einmal eine handvoll tatsächlich eingereicht.

"weil am Tag der Wahl weniger Leiharbeiter beschäftigt waren als vorher. "? Auch wegen des Wetters? Solch eine Begründung ist doch absoluter Quatsch!

B
BerndA

22.03.2018 um 06:07 Uhr

Danke für die Antworten. Ja der Arbeitgeber hat dies mit einer niederigeren Produktivität an dem Tag begründet. Jetzt wollen die Personen die nicht in den BR gewählt wurden wegen „Beeinflussung durch Arbeitgeber“ die Wahl anfechten, da sie viel Werbung bei den Leiharbeitern gemacht haben und diese dann ausgerechnet an dem Tag nicht anwesend waren.

Bekommt der gewählte BR dann einen Brief vom Arbeitsgericht, falls die Wahl wirklich angefochten wurde?

C
celestro

22.03.2018 um 08:20 Uhr

Wenn das zu kurzfristig erfolgte und die Leiharbeiter keine Briefwahl mehr beantragen konnten, könnte das möglicherweise einen Einfluss auf die Wahl gehabt haben.

Aber das wäre ja reines Problem des AG. Warum man dann als WV nicht schlafen kann.....

N
nicoline

22.03.2018 um 09:00 Uhr

"weil am Tag der Wahl weniger Leiharbeiter beschäftigt waren als vorher." Ja und? Für die Anzahl der Beschäftigten ist der Tag des Wahlausschreibens maßgebend und am Tag der Wahl darf nicht einmal mehr die Wählerliste aktualisiert werden. Ich versteh nicht ganz, wo das Problem ist?

M
MaJoK

22.03.2018 um 10:44 Uhr

Nur mal so zum Verständnis, die Leiharbeiter waren vor und nach der Wahl beschäftigt? Einen entsprechenden Vertrag kann man nicht einfach so kündigen, da gibt es ja auch Fristen und eure Wahl hätte dann genau zu einem 15 oder 30 stattfinden müssen. War es so?

Und selbst wenn, wer hat den Leiharbeitern gesagt, das sie an dem freien Tag nicht an der Wahl teilnehmen dürfen? Sie hätten ja ihre Stimmzettel abgeben können. Ihr müsstest dann ja auch eine Menge an Stimmzetteln übrig gehabt haben, da diese ja nach der Wählerliste erstellt werden.

An deiner Stelle würde ich hoffen das irgendwer die Wahl anficht!!!! Da hat wohl jemand sich viel Mühe gegeben die Wahl zu beeinflussen. Wessen Interessen vertritt der gewählte Betriebsrat? AG nah oder wie es richtig wäre AN nah.

P
Pjöööng

22.03.2018 um 12:21 Uhr

Zitat (MaJoK): "Einen entsprechenden Vertrag kann man nicht einfach so kündigen, da gibt es ja auch Fristen und eure Wahl hätte dann genau zu einem 15 oder 30 stattfinden müssen."

Das ist Unsinn!

Zitat (MaJoK): "An deiner Stelle würde ich hoffen das irgendwer die Wahl anficht!!!! Da hat wohl jemand sich viel Mühe gegeben die Wahl zu beeinflussen."

Ja! Und die Erde ist hohl, drinnen leben die N*zis, die Mondlandung hat nie stattgefunden und Elvis lebt.

Erfahrungssatz Nr. 1: Wer vor der Wahl davon spricht, dass er diese anfechten wird ist in der regel ein Wichtigtuer. Wichtigtuer sollte man nicht auch noch füttern.

Erfahrungssatz Nr. 2: Nicht jede Wahlanfechtung wird überhaupt vom Gericht entgegengenommen.

Erfahrungssatz Nr. 3: Nicht jede Wahlanfechtung ist erfolgreich.

Wenn der Wahlvorstand einen vernünftigen Job gemacht hat, dann sollte er sich entspannt zurücklehnen. Selbst wenn es tatsächlich zu einem Anfechtungsverfahren kommt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass der Wahlvorstand daran schuldig ist. Nehmen wir hier mal den unwahrscheinlichen Fall, dass die Wahl tatsächlich angefochten würde und es auch zu einer Verhandlung käme und dann auch noch das Gericht der Anfechtung statt gäbe, dann läge doch das Verschulden beim Arbeitgeber.

C
celestro

22.03.2018 um 12:48 Uhr

@ Majok

wenn am Tag der Wahl deutlich weniger LA eingesetzt wurden, dann könnte das ein Versuch sein, die Wahl zu beeinflussen.

ABER ... es könnte auch einfach aufgrund des Arbeitsaufkommens sein, daß dies einfach ein Zufall war. Bei uns stimmen die LA fast nie mit ab, weil Sie die MA des Betriebes nicht gut genug kennen. Von diesem Punkt aus würde also eine Beeinflussung seitens des AG nur bedingt Sinn machen.

Also die "Anfechter" machen lassen. Mal sehen, was Sie überhaupt vorbringen ... wenn Sie es denn dann wirklich machen sollten.

B
BerndA

22.03.2018 um 17:08 Uhr

Danke für die zahlreichen Antworten. Ja den Leiharbeitern wurde an dem Tag/Woche Urlaub angeboten/gegeben. Ich weiß nicht wie das seitens Arbeitgeber gemacht wurde, aber keiner hat sich beschwert. Dies war am Dienstag und die Wahl war erst am Montag. Aber kein Leiharbeiter hat die Briefwahl angefordert oder keiner war bei uns und hat sich beschwert.

Dann müssen wir jetzt leider abwarten, ob etwas beim Arbeitsgericht rechtzeitig eingegangen ist oder nicht.

Wäre dieser Grund, falls es in dem Fall ein Anfechtungsgrund ist, auch ein Grund für eine Nichtigkeit?

Gruß Bernd

C
celestro

22.03.2018 um 17:13 Uhr

Sorry Bernd, aber mit Deinen Posts kann ich noch imemr rein gar nichts anfangen. Die LA durften in der Woche / an dem Tag der Wahl Urlaub nehmen ? Ja und ?

Oder wurden Sie aufgefordert, an dem Tag Urlaub zu nehmen ?

Eine vernünftige Antwort kann man nur geben, wenn man vernünftige Informationen hat.

P.S. Klingt für mich erst einmal nicht nach einem Grund für eine Nichtigkeit.

B
BerndA

22.03.2018 um 17:28 Uhr

Also wir sind ein großer Betrieb 500+ Mitarbeiter. Wir als Wahlvorstand haben nur die Info erhalten, dass viele Leiharbeiter an dem Tag bzw. in dieser Woche Urlaub bekommen haben. Ob sie dazu gedrängt worden sind oder ob es nur denen angeboten wurde oder ob gesagt wurde „wir brauchen euch in dieser Zeit nicht“ wissen wir nicht, weil wir keinerlei Beschwerden erhalten haben und dass viele LA an dem Tag nicht anwesend sind haben wir erst am Freitag vor der Wahl erfahren. Der AG hat dies im Nachhinein damit begründet, dass in dieser Zeit die Produktivität sehr niedrig war und daher vielen LA freigegeben wurde. Es waren aber auch einige LA am Wahltag anwesend und haben auch mitgewählt.

P
Pjöööng

22.03.2018 um 18:14 Uhr

Eine Nichtigkeit der Wahl ergibt sich daraus mit Sicherheit nicht.

N
nicoline

22.03.2018 um 18:59 Uhr

Ich versteh die Aufregung immer noch nicht, aber, muss ich eigentlich auch nicht!

C
celestro

22.03.2018 um 20:44 Uhr

@ nicoline

"Jetzt wollen die Personen die nicht in den BR gewählt wurden wegen „Beeinflussung durch Arbeitgeber“ die Wahl anfechten, da sie viel Werbung bei den Leiharbeitern gemacht haben und diese dann ausgerechnet an dem Tag nicht anwesend waren."

Wenn der AG da wirklich seine Finger im Spiel hatte und eine Liste dadurch klein halten wollte, daß er die LA aus dem Betrieb ferngehalten hat ..... aber da würde mich echt mal interessieren, wie man das beweisen will.

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