Briefwahlunterlagen
Hallo zusammen, ich habe folgendes Anliegen.
Wer darf die Briefwahlunterlagen(Rücksendeungen) annhemen? Wo sind diese bis zum Wahltag aufzubewahren?
Community-Antworten (2)
28.05.2018 um 14:04 Uhr
"Wer darf die Briefwahlunterlagen(Rücksendeungen) annhemen?"
Der WV. Aber natürlich auch eine vorgeschaltete Poststelle.
"Wo sind diese bis zum Wahltag aufzubewahren?"
An einem "sicheren Ort", also z.B. ein abschließbarer Schrank im Büro des WV.
28.05.2018 um 15:23 Uhr
Das sollte der WV beraten und beschlossen haben. Und natürlich bleiben die Rücksendungen verschlossen - bis kurz vor dem Ende des Wahlaktes.
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