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Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes in den Betriebsrat gewählt werden?

N
Neugieriger
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes in den Betriebsrat gewählt werden?

3.75205

Community-Antworten (5)

A
Akira

16.04.2006 um 23:51 Uhr

jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

K
Kölner

17.04.2006 um 15:08 Uhr

@Akira Mir ist des öfteren schon aufgefallen, dass manche Forensiker auf Fragen von neuen Besuchern sehr allergisch, mitunter sogar aggressiv reagieren. Ich finde das nicht gut.

Ich bezeuge hiermit meine tiefste Besorgnis, dass die Schmerzen eines/einer Forensikers/~in sehr gross und lebensbedrohlich werden können, wenn die gleiche Frage immer und immer wieder gestellt wird. Alle neuen Besucher seien auf die Gefahr hingewiesen, die Ihre Fragen verursachen!

W
w-j-l

17.04.2006 um 17:51 Uhr

Wir sollten uns (siehe Ramses II) vielleicht auch angewöhnen, nur mit Gegenfragen zu reagieren:

@neugieriger:

findest Du irgendwo geschrieben, dass es nicht erlaubt ist?

K
Klaus

17.04.2006 um 18:07 Uhr

Immer dieser Sarkasmus...

Dabei ist diese einfach anmutende Frage durchaus differenziert zu betrachten.

Zunächst einmal impliziert die Frage, dass die in Betracht kommenden Kandidaten bereits Mitglieder des Wahlvorstandes sind. Aufgrund dieser Tatsache können die Zugehörigkeit zum Betrieb sowie die Volljährigkeit, die jeweils notwendige, aber noch nicht hinreichende Voraussetzungen für die Wählbarkeit darstellen, bereits bejaht werden.

Dennoch sind die Mitglieder des Wahlvorstandes nicht ohne weiteres wählbar, denn dazu bedarf es einer vom Wahlvorstand als gültig anerkannten Vorschlagsliste, auf der die Mitglieder des Wahlvorstandes als Kandidaten ausgewiesen sind. Sind diese auf keiner gültigen Vorschlagsliste als Kandidaten verzeichnet, so sind sie auch nicht wählbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes laut §16 BetrVG mitnichten über das passive Wahlrecht verfügen müssen.

Im Ergebnis gibt es also eine Reihe von Faktoren, die bei der Entscheidung, ob Mitglieder des WV in den BR gewählt werden dürfen, zu berücksichtigen sind, so dass die Antwort auf diese Frage nicht ohne weiteres mit "jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa" zu beantworten ist.

Viele Grüße Klaus

K
Kölner

17.04.2006 um 18:54 Uhr

@Klaus Jetzt hast Du Deine Gute Tat für heute getätigt und Dich ganz schön abgearbeitet - Du bist halt netter als die anderen!

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