Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes in den Betriebsrat gewählt werden?
Dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes in den Betriebsrat gewählt werden?
Community-Antworten (5)
16.04.2006 um 23:51 Uhr
jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
17.04.2006 um 15:08 Uhr
@Akira Mir ist des öfteren schon aufgefallen, dass manche Forensiker auf Fragen von neuen Besuchern sehr allergisch, mitunter sogar aggressiv reagieren. Ich finde das nicht gut.
Ich bezeuge hiermit meine tiefste Besorgnis, dass die Schmerzen eines/einer Forensikers/~in sehr gross und lebensbedrohlich werden können, wenn die gleiche Frage immer und immer wieder gestellt wird. Alle neuen Besucher seien auf die Gefahr hingewiesen, die Ihre Fragen verursachen!
17.04.2006 um 17:51 Uhr
Wir sollten uns (siehe Ramses II) vielleicht auch angewöhnen, nur mit Gegenfragen zu reagieren:
@neugieriger:
findest Du irgendwo geschrieben, dass es nicht erlaubt ist?
17.04.2006 um 18:07 Uhr
Immer dieser Sarkasmus...
Dabei ist diese einfach anmutende Frage durchaus differenziert zu betrachten.
Zunächst einmal impliziert die Frage, dass die in Betracht kommenden Kandidaten bereits Mitglieder des Wahlvorstandes sind. Aufgrund dieser Tatsache können die Zugehörigkeit zum Betrieb sowie die Volljährigkeit, die jeweils notwendige, aber noch nicht hinreichende Voraussetzungen für die Wählbarkeit darstellen, bereits bejaht werden.
Dennoch sind die Mitglieder des Wahlvorstandes nicht ohne weiteres wählbar, denn dazu bedarf es einer vom Wahlvorstand als gültig anerkannten Vorschlagsliste, auf der die Mitglieder des Wahlvorstandes als Kandidaten ausgewiesen sind. Sind diese auf keiner gültigen Vorschlagsliste als Kandidaten verzeichnet, so sind sie auch nicht wählbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes laut §16 BetrVG mitnichten über das passive Wahlrecht verfügen müssen.
Im Ergebnis gibt es also eine Reihe von Faktoren, die bei der Entscheidung, ob Mitglieder des WV in den BR gewählt werden dürfen, zu berücksichtigen sind, so dass die Antwort auf diese Frage nicht ohne weiteres mit "jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa" zu beantworten ist.
Viele Grüße Klaus
17.04.2006 um 18:54 Uhr
@Klaus Jetzt hast Du Deine Gute Tat für heute getätigt und Dich ganz schön abgearbeitet - Du bist halt netter als die anderen!
Verwandte Themen
Wahl des Wahlvorstandes
ÄlterHallo, vor einigen Wochen hat unser Betriebsausschuss (BA) dem Betriebsratsgremium (BR) die Empfehlung ausgesprochen, alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des BAs in den Wahlvorstand (WV) zur BR Wahl
Bestimmung des Wahlvorstandes - Kann die Personalleitung oder die Geschäftsleitung die Wahl von bestimmten Mitgliedern des Wahlvorstandes verhindern?
ÄlterKann die Personalleitung oder die Geschäftsleitung die Wahl von bestimmten Mitgliedern des Wahlvorstandes verhindern ? Der Betriebsrat wählt die Mitglieder des Wahlvorstandes und erfährt von der P
Wahlwerbung neben dem Board des Wahlvorstandes
ÄlterWir sind Neulinge auf dem Gebiet und haben uns auf unserer Liste zur BR-Wahl aufstellen lassen. Listen hängen am Board des Wahlvorstandes. Wir haben uns durch unseren GL schriftlich (man will ja nicht
Wahl des Wahlvorstandes - wenn der Wahl des Wahlvorstandes jetzt nicht widersprochen wird, kann die Wahl des BR angefochten werden?
ÄlterHallo, wir möchten einen Betriebsrat gründen, die Fa wurde per 1.7. neu gegründet. Zur ersten Mitarbeiterversammlung (Wahl des Wahlvorstandes) wurde die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten; die Bew
Auflösung eines Personalrates
ÄlterHallo Personalratskollegen, ich habe da mal einige Fragen die Ihr vielleicht beantworten könnt. Kurz zur Einleitung: Wir sind eine kleine eigenständige Dienststelle mit jetzt 29 Beschäftigten einschl.