Ist die Reihenfolge und Anzahl der evtl. zu Wählenden in der Vorschlagsliste bei Listenwahl (in unserem Falle 2 Listen) bindend?
Und darf diese während oder nach der Stützunterschriften-Sammlung verändert werden? Wenn nicht, welche Auswirkungen kann das haben; darf jemand Einspruch erheben?