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Änderung in Vorschlagliste - erlaubt oder nicht?

W
Willem
Nov 2016 bearbeitet

Ist die Reihenfolge und Anzahl der evtl. zu Wählenden in der Vorschlagsliste bei Listenwahl (in unserem Falle 2 Listen) bindend? Und darf diese während oder nach der Stützunterschriften-Sammlung verändert werden? Wenn nicht, welche Auswirkungen kann das haben; darf jemand Einspruch erheben?

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Community-Antworten (2)

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pit47

12.04.2006 um 13:33 Uhr

Hallo Willem, die Vorschlagsliste darf nur mit Zustimmung aller vorgeschlagener Kandidaten und der Kollegen, die Stützunterschriften geleistet haben, verändert werden.

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Willem

12.04.2006 um 14:24 Uhr

Ist diese Liste damit ungültig? Die Abgabe beim WV ist bereits erfolgt und Termin zur Abgabe verstrichen. Kann die Liste korrigiert/nochmal erstellt werden; Unterschriftensammlung.... etc. ? Kommen dann nur die weiteren Listen zur Wahl?

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