Muss ein kranker Kollege persönlich über das Wahlausschreiben benachrichtigt werden?
Hallo!
Bei uns ist die Frist zur Abgabe einer Vorschlagsliste schon abgelaufen. Ein Kollege ist seit ca. 1 Jahr krank und wollte auch auf die Liste, hat aber das Wahlausschreiben nicht erhalten. Dieses hing nur im Betrieb aus, er konnte es krankheitsbedingt nicht einsehen. Gibt es eine Möglichkeit, die Frist neu aufleben zu lassen? Gibt es hierfür Rechtsgrundlagen? Wäre der Wahlvorstand verpflichtet gewesen, den betroffenen Kollegen persönlich zu benachrichtigen, wenn ja, gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?
Über Tipps wäre ich sehr dankbar!
Schöne Grüße, Rosi
Community-Antworten (3)
11.04.2006 um 18:54 Uhr
hallo Rosi, wenn ihr ihm Briefwahlunterlagen zugesandt habt, habt ihr dem Gesetz genüge getan. Der Wahlvorstand ist nicht verpflichtet, vorab eine Information zu zusenden, dass Betriebsratswahlen anstehen. Wenn der Mitarbeiter ein Interesse an einer Kandidatur hatte, war er selbst dafür zuständig, sich zu informieren. Es ist kein Geheimnis, dass in fast allen Betrieben neu gewählt wird. Gruss Mona-Lisa
12.04.2006 um 11:23 Uhr
Hallo Mona-Lisa,
wo steht, dass der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen ihm zuschicken muss? Und wann genau muss das der Wahlvorstand machen?
Grüße, Rosi
12.04.2006 um 12:40 Uhr
Rosi, in der Wahlordnung § 24, --- Schriftliche Stimmabgabe ---. Im BetrVG, unter Wahlordnung, kannst du noch genauere Vorschriften rauslesen. Ist sehr gut beschrieben. Viel Glück für eure Wahl, Gruss Mona-Lisa
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