Wahlvorschlag = Stützunterschrift?
Wenn ein Mitarbeiter in den Wahlvorschlägen mehrerer Kollegen/Kolleginnen vorgeschlagen wird, gelten die Unterschriften der Wahlvorschlagvertreter als Stützunterschriften? Diese Frage stellt sich in unserem Betrieb, da wir einen Aussendienst von ca. 70 MA deutschlandweit haben; diese MA hätten sonst kaum eine Möglichkeit, eine ausreichende Anzahl von Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag zu bekommen. Unsere BR-Wahl findet am 23.05.06 statt.
Community-Antworten (1)
11.04.2006 um 11:21 Uhr
Grundsätzlich wird nicht jeder einzelne Kandidat mit Stützunterschriften versehen. Die Stützunterschrift gilt jeweils für eine gesamte Vorschlagsliste mit allen Kandidaten/innen. Treten mehrere Vorschlagslisten auf, darf jeder nur auf einer Liste unterschreiben. Und natürlich darf man auch nur auf einer Vorschlagsliste als Kandidat erscheinen.
Verwandte Themen
Stützunterschriften des Bewerber/der Bewerberin
Wir wenden das vereinfachte einstufige Wahlverfahren an und sammeln derzeit die Wahlvorschläge mittels Formular 215 c : Einzelwahlvorschlag zur Betriebsratswahl. Der vorgeschlagene Mitarbeitende muss
Beeinflussung / Rücknahme von Stützunterschriften / Wahlberechtigung
ÄlterHallo! Ein paar Fragen und vielen Dank für schnelle Infos! Ein Kollege (ein i. V.) hatte bereits eine Stützunterschrift für einen Mitarbeiter (zur Zeit noch BR) geleistet. Aufgrund einer Unterha
Betriebsratswahl Fortsetzung => Alexa, Antwort für peters
ÄlterUnd zudem ist in §27 bei den von Gewerkschaften eingereichten Listen eindeutig angegeben: "(3) Die oder der an erster Stelle unterzeichnete Beauftragte gilt als Listenvertreterin oder Listenvertrete
Wahlvorschlag im vereinfachten Wahlverfahren
Hallo, auch ich (Wahlvorstand) hab ein Verständnisproblem mit dem Wahlvorschlag im vereinfachten Wahlverfahren (Betrieb mit in der Regel weniger als 100 AN) - unser Trainer leider auch, der sich nach
Mitarbeiter hat eine Stützunterschrift geleistet und ist zum 01.04.06 aus der Firma ausgeschieden
ÄlterEin Mitarbeiter hat eine Stützunterschrift geleistet und ist zum 01.04.06 aus der Firma ausgeschieden. Die Wahl findet Mitte April statt. Meine Frage: Ist die Stützunterschrift gültig oder muss der