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Wahlvorschlag = Stützunterschrift?

S
superhundi
Nov 2016 bearbeitet

Wenn ein Mitarbeiter in den Wahlvorschlägen mehrerer Kollegen/Kolleginnen vorgeschlagen wird, gelten die Unterschriften der Wahlvorschlagvertreter als Stützunterschriften? Diese Frage stellt sich in unserem Betrieb, da wir einen Aussendienst von ca. 70 MA deutschlandweit haben; diese MA hätten sonst kaum eine Möglichkeit, eine ausreichende Anzahl von Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag zu bekommen. Unsere BR-Wahl findet am 23.05.06 statt.

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Community-Antworten (1)

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viktor

11.04.2006 um 11:21 Uhr

Grundsätzlich wird nicht jeder einzelne Kandidat mit Stützunterschriften versehen. Die Stützunterschrift gilt jeweils für eine gesamte Vorschlagsliste mit allen Kandidaten/innen. Treten mehrere Vorschlagslisten auf, darf jeder nur auf einer Liste unterschreiben. Und natürlich darf man auch nur auf einer Vorschlagsliste als Kandidat erscheinen.

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