Erstellt am 10.04.2006 um 13:02 Uhr von Peter
Ja, sie dürfen! Alle AN die gem. §8 BetrVG wählbar sind, haben das Recht für die BR-Wahl zu kandidieren. Das gilt auch für Mitglieder des Wahlvorstandes.
guckst Du auch hier:
http://www.betriebsratswahl.de
http://www.wahlvorstand.de
Das Handbuch ist besonders zu empfehlen