Hallo Kolegen
Wann muß das Wahlergebnis ausgehängt werden.
Wir hatten am 29.03.06 unsere Wahl und am 03.04.06 stand der
BR fest.Unser WV wollte das Ergebnis unverzüglich (spätesten innerhalb
1 Woche) später Aushängen.Unser AG verzögert es in dem erunserem WV
untersagt in unsere Objekte zu gehen. Er droht:
wenn unser WV dieses doch tut, würde der WV mit Arbeitsrechtlichen Folgen rechnen dürfen.Meine Fragen sind:
1. kann der AG das untersagen ?
2. kann der WV deswegen die Einigungsstelleanrufen ?

Danke im vorraus

BR Horst